91998E2364

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2364/98 von Nikitas KAKLAMANIS an die Kommission. Beihilfen zur Verbesserun der technischen Ausrüstung für den Schutz der Wälder und die Waldbrandbekämpfung in Griechenland

Amtsblatt Nr. C 096 vom 08/04/1999 S. 0081


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2364/98

von Nikitas Kaklamanis (UPE) an die Kommission

(27. Juli 1998)

Betrifft: Beihilfen zur Verbesserun der technischen Ausrüstung für den Schutz der Wälder und die Waldbrandbekämpfung in Griechenland

Die jüngsten Waldbrände in Griechenland haben die tragischen Mängel an modernem und ausreichendem Waldschutz- und Waldbrandbekämpfungsmaterial in diesem Land offengelegt. Insbesondere die Mittel zur Waldbrandbekämpfung aus der Luft sind unzureichend und veraltet, so daß die Brände nicht schnell und wirksam genug gelöscht werden können. Diese Tatsache führt zur Vernichtung von ausgedehnten Forstbeständen mit unabsehbaren Folgen für die Entwicklung des Landes.

1. Hat die griechische Regierung im Rahmen der Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Umwelt nach dem "Gemeinschaftlichen Förderkonzept 1994-1999 (Paket Delors/II)" einen Finanzierungsantrag für den Ankauf von Löschflugzeugen und -helikoptern oder anderem technischen Material vorgelegt?

2. Kann die Europäische Kommission eine derartige Maßnahme bezuschussen?

Antwort von Frau Wulf-Mathies im Namen der Kommission

(9. Oktober 1998)

Die Gemeinschaft hat bereits Brandbekämpungsmaterial kofinanziert, das für die griechische Feuerwehr bestimmt war, insbesonde im Rahmen der Integrierten Mittelmeerprogramme, des Gemeinschaftlichen Förderkonzepts (GFK) für den Zeitraum 1989-1993, der Sondermaßnahmen für die griechischen Inseln des Ägäischen Meeres, des GFK für den laufenden Zeitraum (1994-1999) und des Kohäsionsfonds. Dabei handelte es sich zum grossen Teil um Spezialfahrzeuge.

Die griechischen Behörden haben im Rahmen des laufenden GFK keinen Antrag für der den Kauf von Löschflugzeugen bzw. -helikoptern gestellt. Sollte ein entsprechender Vorschlag gemacht werden, würde die Kommission ihn im Rahmen der Programme des laufenden GFK unter Berücksichtigung der anderen Prioritäten und der verfügbaren Mittel prüfen. Die Kommission weist aber darauf hin, daß die Kofinanzierung einer solchen Investition nur dann sinnvoll ist, wenn sie sich in eine integrierte und kohärente Maßnahme einfügt, die u. a. dem griechischen Waldschutzprogramm Rechnung trägt, das die Kommission am 7. März 1994 gemäß der Verordnung (EWG) 2158/92(1) befürwortet hat.

(1) ABl. L 217 vom 31.7.1992.