SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2106/98 von Amedeo AMADEO an die Kommission. Verstoß gegen EU-Vorschriften
Amtsblatt Nr. C 050 vom 22/02/1999 S. 0128
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2106/98 von Amedeo Amadeo (NI) an die Kommission (10. Juli 1998) Betrifft: Verstoß gegen EU-Vorschriften Wind-Enel hat sich bei der Ausschreibung zur Vergabe der Lizenz für den dritten Mobilfunkbetreiber gegen die Mitbewerber Pcenne und Telon durchgesetzt. Der italienisch/französisch/deutsche Koloß Wind wurde im November des Vorjahres auf Initiative von ENEL (51 %), der Deutschen Telekom (24,5 %) und der Französischen Telecom (24,5 %) gegründet. Wind hat mehr als 8 Millionen Kunden und verzeichnet Umsätze in Höhe von 10.000 Milliarden Lire. Die Ankündigung von Dr. Tatò, geschäftsführender Direktor von ENEL, daß Wind sein Kapital von 600 auf 2.500 Milliarden Lire aufgestockt hat, wirft eine Reihe von Fragen über die Vorgehensweise des italienischen Energiemonopolbetriebs ENEL auf. Bisher hieß es, daß ENEL kein Geld ausbezahlt, sondern nur Infrastrukturen vergeben habe. Um seinen Anteil von 51 % halten zu können, muß der Betrieb etwa 1.000 Milliarden Lire auszahlen, was kaum nur durch die Übertragung von Infrastrukturen erfolgen kann. Es besteht nun die Gefahr, daß ENEL seine durch das Energiemonopol garantierten Gewinne zur Finanzierung eines anderen Geschäftszweigs verwendet, was ganz offensichtlich im Widerspruch zu den italienischen Vorschriften und den Gemeinschaftsrichtlinien steht. Hat die Kommission Kenntnis über diese Vorgänge? Was wird sie in dieser Angelegenheit unternehmen? Antwort von Herrn Van Miert im Namen der Kommission (16. September 1998) Die Kommission ist über die Investitionen der Gesellschaft ENEL in das Konsortium WIND informiert. Diese Investitionen entsprechen einer in mehreren Mitgliedstaaten zu beobachtenden Tendenz, die mit der von den gegenwärtigen Energiemonopolen eingeleiteten Diversifizierung auf andere Sektoren zusammenhängt. Wegen der schrittweisen Einführung des Wettbewerbs auf dem Elektrizitätsmarkt versuchen die Monopole nämlich rechtzeitig, einem etwaigen Einnahmeverlust vorzugreifen, indem sie sich künftige Einnahmen in anderen Sektoren sichern. Derartige Praktiken stellen keinen Verstoß gegen das Gemeinschaftsrecht dar. Keine einzige Gemeinschaftsrichtlinie im Telekommunikationssektor verlangt von den Mitgliedstaaten, daß sie den Unternehmen mit ausschließlichen oder besonderen Rechten in anderen Sektoren als dem der Telekommunikation Investitionen in diesem Sektor mit Mitteln aus ihrer Monopoltätigkeit untersagen. Die gemeinschaftlichen Richtlinien sehen lediglich vor, daß die Unternehmen über ihre Tätigkeiten im Bereich des Sprachtelefons oder der Netze und ihre Tätigkeiten in anderen Bereichen getrennt Buch führen. Dieses Erfordernis wurde im vorliegenden Fall erfuellt, da WIND eine von ENEL juristisch getrennte Gesellschaft ist und im übrigen andere Aktionäre hat. Die finanziellen und kommerziellen Beziehungen zwischen den beiden Unternehmen sind folglich hinreichend transparent, so daß eine Intervention der Behörden bei Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln möglich ist. Auf jeden Fall können die nationalen Regulierungsbehörden für den Telekommunikations- und den Energiesektor einerseits und die Kartellbehörde andererseits eine angemessene Kontrolle ausüben, ohne hierdurch etwaigen Maßnahmen der Kommission im Falle einer Zuwiderhandlung gegen das Gemeinschaftsrecht Abbruch zu tun.