SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1884/98 von José GARCÍA-MARGALLO Y MARFIL an die Kommission. KMU
Amtsblatt Nr. C 386 vom 11/12/1998 S. 0163
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1884/98 von José García-Margallo y Marfil (PPE) an die Kommission (16. Juni 1998) Betrifft: KMU Der Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Wirtschafts- und Sozialausschuß und den Ausschuß der Regionen über die Koordinierung der Maßnahmen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und das Handwerk, KOM(97) 610 endg., Seite 33, erwähnt, daß 1997 eine Reform der Funktionsweise des CCD, des Ausschusses für Handel und Vertrieb, durchgeführt wurde. Kann die Kommission Informationen über diese Reform bereitstellen? Welches waren die wichtigsten Änderungen? Antwort von Herrn Papoutsis im Namen der Kommission (17. Juli 1998) Der Ausschuß für Handel und Vertrieb (AHV), der auf Beschluß der Kommission 81/428/EWG vom 20. Mai 1981(1) eingesetzt wurde, ist ein aus Unternehmern zusammengesetztes Gremium, das die Kommission berät. Um seine Effizienz zu erhöhen, wurde die Arbeitsweise des Ausschusses in mehreren Punkten geändert. Die Teilnahme an Plenarsitzungen ist nun auf AHV-Vollmitglieder beschränkt, um eine stärker unternehmerorientierte Diskussion führen zu können. Abgesehen von den AHV-Plenarsitzungen findet nun jährlich eine AHV-Konferenz statt, damit auch die Berufsverbände des Handels hinreichend einbezogen werden. Das für diesen Bereich zuständige Kommissionsmitglied sowie Repräsentanten anderer Europäischer Institutionen einschließlich des Parlaments sind auf dieser Konferenz vertreten. Die Auswahl der Mitglieder der AHV-Arbeitsgruppen orientiert sich nun stärker am Hintergrundwissen über die zu diskutierenden Themen und nicht nur am Interesse an der gerade zu besprechenden Frage. Diese Tatsache sowie der Umstand, daß die Arbeitsgruppen nun kleiner sind, haben die Effizienz des AHV gesteigert. Durch ein schriftliches Verfahren kommt es zu einer rascheren Formulierung und Abstimmung der AHV-Stellungnahmen. Sie werden sowohl der Kommission als auch den Leitern der zuständigen Behörden und den Regierungssachverständigen der Mitgliedstaaten übermittelt. Eine weitere Verbreitung der AHV-Dokumente - auch via Internet - ist beabsichtigt. Der Informationsfluß zwischen der Kommission und den AHV-Mitgliedern wurde durch E-Mail verbessert. Dadurch wird auch ein besserer Kommunikationsfluß zwischen AHV-Mitgliedern und den einschlägigen Berufsverbänden und ihren Mitgliedern ermöglicht. (1) ABl. L 165 vom 23.6.1981.