91998E1841

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1841/98 von James MOORHOUSE an die Kommission. Libanesische Gefangene in Syrien

Amtsblatt Nr. C 096 vom 08/04/1999 S. 0011


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1841/98

von James Moorhouse (ELDR) an die Kommission

(12. Juni 1998)

Betrifft: Libanesische Gefangene in Syrien

Welche Druckmittel wendet die Kommission während der Verhandlungen über ein europäisches Mittelmeer-Assoziierungsabkommen mit Syrien an, um die syrische Regierung zur Freilassung von 250 Libanesen zu veranlassen, die sie noch immer gefangenhält?

Antwort von Herrn Marín im Namen der Kommission

(9. Juli 1998)

Die vom Herrn Abgeordneten angesprochenen Menschenrechtsfragen werden mit der Regierung Syriens im Rahmen der Gemeinsamen Aussen- und Sicherheitspolitik erörtert, an der die Kommission in vollem Umfang beteiligt ist.

Die Kommission, die derzeit ein Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen mit der Regierung Syriens aushandelt, verfügt derzeit über keine juristischen Instrumente analog der in den Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen vorgesehenen Instrumente, die sie zum Einschreiten in Fragen der Achtung der Menschenrechte ermächtigen.

Die Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Gemeinschaft und Syrien sind im Kooperationsabkommen festgelegt, das 1978 zwischen beiden Parteien geschlossen wurde und an dessen Stelle das Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen treten wird, sobald es abgeschlossen und ratifiziert ist.

Bei der Aushandlung dieses Abkommen sind von der Kommission mehrere Bestimmungen vorgesehen, insbesondere in der Präambel, die die Verpflichtung der Parteien hervorheben wird, die Menschenrechte zu achten und die Grundsätze der Demokratie und der freien Wirtschaft als Grundlage der bilateralen Assoziation zu wahren. Ausserdem weist die Kommission darauf hin, daß das Abkommen wie die anderen Abkommen mit Tunesien, Marokko oder Jordanien in Artikel 2 eine Klausel enthält, derzufolge "die Wahrung der Grundsätze der Demokratie und die Achtung der Menschenrechte, wie sie in der Allgemeinen Menschenrechtserklärung niedergelegt sind, die Richtschnur der Innen- und Aussenpolitik der Gemeinschaft und Syriens sind und einen wesentlichen Bestandteil dieses Abkommen bilden".