91998E1466

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1466/98 von Helena TORRES MARQUES an die Kommission. Portugiesische Projekte im Bereich der Verbraucherpolitik

Amtsblatt Nr. C 386 vom 11/12/1998 S. 0131


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1466/98

von Helena Torres Marques (PSE) an die Kommission

(7. Mai 1998)

Betrifft: Portugiesische Projekte im Bereich der Verbraucherpolitik

Der portugiesische Verbraucherverband UGC (União Geral de Consumidores) hat der Europäischen Kommission im Einklang mit der im ABl. C 277 vom 12.9.1997veröffentlichten Bekanntmachung drei Projekte aus dem Bereich der Verbraucherpolitik vorgelegt, die trotz der Übereinstimmung mit den von der Kommission für 1998 festgelegten Prioritäten abgelehnt wurden.

Um dem UGC die Gründe für diese Ablehnung besser erläutern zu können, wird die Kommission gebeten, folgende Auskünfte zu geben:

1. Wieviele Projekte in Portugal wurden von der Europäischen Kommission für 1998 im Bereich der Verbraucherpolitik genehmigt, und um welche handelt es sich?

2. Welche portugiesischen Einrichtungen erhielten die Genehmigung für ihre Projekte?

3. Welche Kriterien waren für die Genehmigung der Projekte entscheidend?

4. Wie verteilen sich die verfügbaren Haushaltsmittel auf die Mitgliedsstaaten der EU?

Gemeinsame Antwort

von Frau Bonino im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-1448/98, E-1463/98 und P-1466/98

(19. Juni 1998)

1. und 2. Auf ihre im Amtsblatt veröffentlichte Aufforderung zur Einreichung von Projekten(1) hat die Kommission 378 Anträge auf Zuschußgewährung erhalten. Von den 60 für einen Zuschuß ausgewählten Projekten kommen drei aus Portugal: Edideco-Editores para Defesa do Consumidor, Lda (Gemeinsames Aktionsvorhaben zur Beseitigung von drei Arten von Mißbrauchsklauseln in Reiseverträgen; Zuschuß: 35 610 Ecu), Associação de arbitragem de conflitos de consumo do distrito de Coimbra (Vereinfachung der Maßnahmen zur Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten; Zuschuß: 26 788 Ecu) und Deco-Associação portuguesa para a defesa do consumidor (Erarbeitung von Musterverträgen; Zuschuß: 17 077 Ecu). Darüber hinaus wurde ein Projekt betreffend das Instituto do Consumidor, Schiedsstelle für Streitigkeiten in den Kfz-Ämtern, mit einem Zuschuß in Höhe von 116 960 Ecu auf eine Reserveliste gesetzt; darüber wird im kommenden Juni anhand der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel entschieden werden.

3. Die Auswahlkriterien in der im Amtsblatt veröffentlichten Ausschreibung zur Einreichung von Projekten wurden im Entscheidungsprozeß berücksichtigt (vorrangige Themen im Rahmen von Verbraucherpolitik und Gesundheitsschutz; Kosten/Nutzen-Verhältnis; Multiplikatoreffekt auf Gemeinschaftsebene; Fähigkeit zur Entwicklung einer wirksamen Kooperation zwischen den Projektpartnern; vorgesehene Maßnahmen zur Entwicklung einer tragfähigen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere durch Austausch und gemeinsame Nutzung von Erfahrungen zur Sensibilisierung der Verbraucher und Wirtschaftsakteure, vorgesehene Maßnahmen zur Herbeiführung einer möglichst umfassenden Verbreitung der Ergebnisse aus den durchgeführten Aktionen und Projekten).

4. Auf die nach Mitgliedstaaten erfaßten Zuschußempfänger entfallen folgende Beträge:

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Bei der Auswertung dieser Zahlen ist Vorsicht geboten. Häufig betreffen die Projekte gemäß den Auswahlkriterien (siehe Ziffer 3) Verbraucher in mehr als einem einzigen Mitgliedstaat. Außerdem bedeutet die geographische Lage einer Verbraucherorganisation nicht notwendigerweise, daß die Verbraucher dieses Mitgliedstaates die Nutznießer eines bestimmten Projekts sind. So beziehen sich 4 der 9 von Verbänden des Vereinigten Königreichs durchgeführten Projekte auf "Consumers International" oder "International Testing", und diese Projekte beschränken sich in ihrer Zielvorgabe nicht auf die Verbraucher im Vereinigten Königreich.

Die Verbraucherverbände in den Mitgliedstaaten erhalten nicht nur Zuschüsse, sondern werden zudem durch einschlägige Aktionen unterstützt, die die Kommission aus den für die Verbraucherpolitik vorgesehenen Haushaltsmitteln finanziert.

(1) ABl. C 277 vom 12.9.1997.