91998E1361

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1361/98 von Graham WATSON an die Kommission. Steuer auf Versicherungsprämien im Vereinigten Königreich

Amtsblatt Nr. C 050 vom 22/02/1999 S. 0029


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1361/98

von Graham Watson (ELDR) an die Kommission

(27. April 1998)

Betrifft: Steuer auf Versicherungsprämien im Vereinigten Königreich

Die Erhöhung der Steuer auf Versicherungsprämien im Vereinigten Königreich durch das Haushaltsgesetz 1997 verursacht ernstliche Wettbewerbsverzerrungen und scheint gegen Gemeinschaftsrecht zu verstossen, da die Kfz-Versicherung und die Großbetriebe des Elektrosektors steuerlich unterschiedlich behandelt werden.

Welche Maßnahmen hat die Kommission ergriffen oder gedenkt sie zu ergreifen, um sicherzustellen, daß das Verbot eines selektiven höheren Satzes der Versicherungsprämiensteuer gemäß Artikel 33 der Sechsten Richtlinie der EG durch die britische Regierung beachtet wird, und wird die Kommission im Rahmen dieser Maßnahmen bestrebt sein, Beschwerden zu berücksichtigen, die von verschiedenen Kreisen innerhalb der britischen Industrie im Zeitraum Juni bis Dezember 1996 vorgebracht wurden?

Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission

(8. Juni 1998)

Bei der Kommission sind Beschwerden wegen der Erhöhung der von Reisebüros und Elektröinzelhändlern zu zahlenden Versicherungsprämiensteuer eingegangen. Die Kommission hat mit den britischen Behörden Verbindung aufgenommen und prüft zur Zeit, ob eine selektive Versicherungsprämiensteuer mit Artikel 92 des EG-Vertrags vereinbar ist.

Zur Frage der Vereinbarkeit dieser Steuer mit der Sechsten Richtlinie des Rates (77/388/EWG) vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern(1) - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist zu sagen, daß die Versicherungsprämiensteuer wohl keine nach Artikel 33 unzulässige Steuer ist. Diesem Artikel zufolge können die Mitgliedstaaten Versicherungssteuern beibehalten oder einführen.

(1) ABl. L 145 vom 13.6.1977.