91998E1341

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1341/98 von José GARCÍA-MARGALLO Y MARFIL an die Kommission. EURO 1999

Amtsblatt Nr. C 050 vom 22/02/1999 S. 0027


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1341/98

von José García-Margallo y Marfil (PPE) an die Kommission

(29. April 1998)

Betrifft: EURO 1999

Auf Seite 110 des Berichts der Europäischen Kommission vom 25.3.1998 über den Konvergenzstand mit Empfehlung für den Übergang zu der dritten Stufe der WWU wird folgendes festgestellt: Während diese Faktoren in der Vergangenheit in den meisten Mitgliedstaaten zur Zunahme der öffentlichen Schuldenquote beitrugen, haben die Regierungen in den letzten Jahren Maßnahmen getroffen, um die Höhe des öffentlichen Schuldenstandes über eine sorgfältigere Verwaltung ihrer finanziellen Aktiva zu begrenzen.

Kann die Kommission erläutern, um welche Art von Maßnahmen es sich dabei handelt?

Antwort von Herrn de Silguy im Namen der Kommission

(4. Juni 1998)

Der Staat führt seit jeher Finanztransaktionen durch, unter anderem im Rahmen der Wirtschaftspolitik. Beispiele für solche Transaktionen sind die Vergabe von Darlehen und Krediten oder Anlagen in Aktien und sonstigen Beteiligungswerten. Aus Gründen der Haushaltsverwaltung unterhält der Staat auch liquide Vermögenswerte.

Diese Finanztransaktionen wirken sich auf den öffentlichen Schuldenstand aus. Um die für die Vergabe von Darlehen oder die Übernahme von Beteiligungen erforderlichen Mittel zu beschaffen, kann der Staat Schuldtitel auflegen. Auch nimmt der Staat oftmals mehr Mittel auf, als er zur Deckung des Haushaltsdefizits benötigt, und nutzt diese dann, um liquide Reserven zu bilden.

Umgekehrt kann der Staat zurückgezahlte Darlehensmittel oder den Erlös aus Beteiligungsveräusserungen nutzen, um eigene Schulden zu tilgen. Einnahmen aus der Privatisierung öffentlicher Unternehmen können dazu verwendet werden, ausstehende Staatsschulden zu tilgen oder den Erwerb anderer Finanzaktiva zu finanzieren.

Als Definition der öffentlichen Verschuldung wird im Vertrag über die Europäische Union der Bruttoschuldenstand zugrunde gelegt, in den nur die staatlichen Verbindlichkeiten eingehen. Veräusserungen staatlicher Finanzaktiva führen folglich zu einer entsprechenden Verminderung des öffentlichen Bruttoschuldenstands.

Um ihre Verschuldung in Grenzen zu halten, haben sich die Mitgliedstaaten in den letzten Jahren verstärkt um eine umsichtige Verwaltung ihres Finanzvermögens bemüht.

Dazu wurden unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen:

- geringere Auszahlungen staatlicher Darlehen und höhere Tilgungen ausstehender Darlehen (in den Niederlanden beispielsweise zahlte der soziale Wohnungsbausektor im Zeitraum 1993-1995 Darlehen im Umfang von insgesamt fast 8 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) zurück;

- Umsetzung grosser Privatisierungsprogramme (so wurden beispielsweise in Portugal die Einnahmen aus der Privatisierung öffentlicher Telekommunikations- und Elektrizitätsgesellschaften 1997 dazu verwendet, im selben Jahr staatliche Schulden im Umfang von fast 4 % des BIP zu tilgen;

- Veräusserung von Goldreserven und Verwendung des Erlöses zur Verminderung der staatlichen Schulden (der belgische Staat beispielsweise verwendete 1996 den Erlös aus der Veräusserung von Goldreserven durch die Zentralbank dazu, einen Teil seiner Schulden zu tilgen);

- Verringerung der liquiden Arbeitsguthaben des Staates (in Spanien beispielsweise wurden die ausstehenden liquiden Mittel 1994 um 2,0 % des BIP vermindert).