91998E1287

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1287/98 von Gerardo FERNÁNDEZ- ALBOR an die Kommission. Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der Selbständigkeit von Jugendlichen

Amtsblatt Nr. C 386 vom 11/12/1998 S. 0107


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1287/98

von Gerardo Fernández-Albor (PPE) an die Kommission

(29. April 1998)

Betrifft: Unterstützung von Maßnahmen zur Förderung der Selbständigkeit von Jugendlichen

Einige Finanzinstitute haben beschlossen, verschiedene Strukturen zur Unterstützung der Selbständigkeit von Jugendlichen zu schaffen, um einen Beitrag bei der Eingliederung eines Teils der zahlreichen arbeitslosen Jugendlichen in die Arbeitswelt zu leisten.

Da die Ergebnisse zweifelsohne Anlaß zur Hoffnung geben, haben die Finanzinstitute die Bereitstellung eines Teils ihrer außerordentlichen Erträge für die Förderung der Funktionsfähigkeit und der Weiterentwicklung der genannten Strukturen fortgesetzt, um bei der Erschließung neuer Wege zur Förderung der Beschäftigung von Jugendlichen, insbesondere im Hinblick auf Jungunternehmer, innovativ zu wirken.

Ist die Kommission der Meinung, daß sie die entsprechenden positiven Erfahrungen nutzen sollte, um Modelle zu formulieren, nach denen Finanzinstitute einen Teil ihrer außerordentlichen Erträge zur Förderung der Selbständigkeit von Jugendlichen einsetzen sollten und auf diese Weise der Gesellschaft einen Teil der Erträge in Form einer sozialen Dividende zurückgeben?

Antwort von Herrn Flynn im Namen der Kommission

(25. Mai 1998)

Die neue europäische Beschäftigungsstrategie, die der Europäische Rat auf seiner Sondertagung im November 1997 in Luxemburg ins Leben gerufen hat, und die daraus hervorgegangene Annahme der beschäftigungpolitischen Leitlinien verdeutlichen die hohe Priorität, die dem Problem der Jugendarbeitslosigkeit eingeräumt wird. Die europäische Strategie legt zwecks Verbesserung der Kapazität zur Eingliederung der Jugendlichen unter anderem den Schwerpunkt auf die Entwicklung neuer Partnerschaften, insbesondere mit den Sozialpartnern und den Unternehmen. Das von dem Herrn Abgeordneten angeführte Beispiel ist eine gute Veranschaulichung dessen, wie die Wirtschaftsakteure über die Förderung der Selbständigkeit zur Eingliederung der Jugendlichen beitragen können.

Der Austausch von Informationen, Erfahrungen und bewährten Verfahren war schon immer ein zentrales Element der Gemeinschaftstätigkeit. Diese Tätigkeit wird durch den Beschluß des Rates 98/171/EG vom 23. Februar 1998 über Gemeinschaftstätigkeiten in bezug auf Analyse, Forschung und Zusammenarbeit im Bereich der Beschäftigung und des Arbeitsmarkts(1) neue Impulse erhalten. Auch die bevorstehende Umsetzung von Artikel 129 des Vertrags von Amsterdam dürfte zu innovativen Projekten führen, die die europäische Beschäftigungsstrategie stützen können. Das Thema Unternehmertum und Selbständigkeit der Jugendlichen wurde als eines der Beispiele für bewährte Verfahren in dem Gemeinsamen Bericht zur Beschäftigung 1997(2) angeführt. Dies könnte einer der Bereiche werden, in dem der Austausch gefördert werden könnte und somit die Gesamtheit der Mitgliedstaaten von den entsprechenden Erfahrungen anderer profitieren würde.

Abgesehen von dem oben erwähnten Erfahrungsaustausch werden Jugendliche, die im Anschluß an eine Periode des europäischen Freiwilligendienstes eine Tätigkeit aufnehmen bzw. sich selbständig machen wollen, durch das Gemeinschaftliche Aktionsprogramm "Europäischer Freiwilligendienst für Jugendliche"(3), das in Kürze angenommen werden dürfte, in ihren Initiativen direkt unterstützt. Auf Grund der positiven Erfahrungen, die im Rahmen des Programms "Jugend für Europa" gemacht wurden, und bei dessen Zwischenbewertung sich herausstellte, daß ein Drittel der Initiativen von Jugendlichen, die von der Gemeinschaft unterstützt worden waren, Arbeitsplätze hervorgebracht hatte, könnte die als Folge des europäischen Freiwilligendienstes geleistete Gemeinschaftshilfe eine wichtige Ermutigung der Finanzinstitute in ihren Anstrengungen zur Arbeitsplatzschaffung für Jugendliche darstellen sowie eine angemessene Ergänzung zu der von ihnen bewilligten finanziellen Unterstützung bilden.

(1) ABl. L 63 vom 4.3.1998.

(2) SEK(97) 1769 endg.

(3) KOM(98) 201 endg.