91998E1203

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1203/98 von Patricia McKENNA an die Kommission. Multilaterales Abkommen über Investitionen

Amtsblatt Nr. C 323 vom 21/10/1998 S. 0116


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-1203/98 von Patricia McKenna (V) an die Kommission (6. April 1998)

Betrifft: Multilaterales Abkommen über Investitionen

Die Mitgliedstaaten der ÖCD verhandeln zur Zeit über das Multilaterale Abkommen über Investitionen (MAI). Der neueste Entwurf des Abkommens enthält eine Reihe von Bestimmungen, die das Recht der Europäischen Union, die Fischereitätigkeit in der Gemeinschaft gemäß ihren eigenen Prioritäten und Politiken zu verwalten, beeinträchtigen könnten. Er könnte auch die Fähigkeit der Europäischen Union gefährden, die Verpflichtungen zu erfuellen, die im Rahmen einer Reihe von internationalen Verträgen und Übereinkommen eingegangen wurden, die von der EU unterzeichnet wurden.

Zu den Bestimmungen, die besonders besorgniserregend sind, gehören:

- das Verbot von Leistungsanforderungen;

- die Anwendung des Grundsatzes der "Inländerbehandlung" auf alle Investoren;

- die "standstill"- und "roll-back"-Klauseln im Zusammenhang mit den Vorbehalten.

Hat die Kommission eine Beurteilung der etwaigen Auswirkungen des MAI auf den Fischereisektor der Europäischen Union, einschließlich des Fischfangs, der Verarbeitung und der Vermarktung, vorgenommen? Kann die Kommission nachweisen, daß das MAI in keiner Weise das Recht der Gemeinschaft einschränken wird, Maßnahmen für die Erhaltung der Fischbestände und die Verwaltung der Fischereitätigkeit der Gemeinschaft festzulegen und durchzuführen?

Hat die Kommission oder eine andere an den Verhandlungen beteiligte Partei eine Prüfung der Auswirkungen des MAI auf bestehende internationale Übereinkommen, die von der Europäischen Union und/oder den Mitgliedstaaten unterzeichnet wurden, vorgenommen, wie das UN-Seerechtsübereinkommen und das damit verbundene Übereinkommen über gebietsübergreifende Bestände und weit wandernde Arten wie auch verschiedene regionale Vereinbarungen über die Verwaltung der Fischereitätigkeit?

Welche Zusicherungen kann die Kommission dahingehend geben, daß die Vorbehalte, die von der Kommission und einigen Mitgliedstaaten geltend gemacht werden sollen, einen ausreichenden Schutz für die Fischerei der Gemeinschaft sowohl in der Gegenwart als auch in der Zukunft bieten werden, und daß sie nicht gezwungen sein wird, sie zu einem späteren Zeitpunkt ausser Kraft zu setzen?

Antwort von Sir Leon Brittan im Namen der Kommission (30. April 1998)

Das multilaterale Investitionsabkommen (MAI), das derzeit im Rahmen der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit (ÖCD) ausgehandelt wird, soll alle Wirtschaftssektoren umfassen, auch den Fischereisektor. Da die Verhandlungen noch andauern, sind die Auswirkungen dieses Abkommens auf die Fischereiindustrie und auf bestehende internationale, regionale und bilaterale Übereinkommen schwer abzuschätzen. Die Kommission hat sich verpflichtet, dafür zu sorgen, daß die geltenden Maßnahmen im Bereich der gemeinsamen Fischereipolitik und ihre Umsetzung durch das MAI in keiner Weise beeinträchtigt werden.

Die Unterhändler arbeiten an Lösungen zur Erhaltung der Rechtsgültigkeit bestehender bilateraler, regionaler und internationaler Übereinkommen über Erhaltung und Bewirtschaftung der Fischbestände und deren weitere Entwicklung.

Zur Sicherung der im Rahmen der gemeinsamen Fischereipolitik getroffenen Maßnahmen sowie der geltenden und künftigen bilateralen Fischereiabkommen haben die Kommission und die Mitgliedstaaten eine Reihe von vorläufigen Ausnahmen von den Bestimmungen des MAI aufgelistet. Damit diese Ausnahmen rechtswirksam werden, müssen alle Mitgliedstaaten gleiche Ausnahmenslisten aufstellen. Über die Formulierung dieser Ausnahmen spricht sich die Kommission mit allen Mitgliedstaaten ab.