91998E0802

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 802/98 von André LAIGNEL an die Kommission. Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden in der gesamten Europäischen Union

Amtsblatt Nr. C 310 vom 09/10/1998 S. 0133


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0802/98 von André Laignel (PSE) an die Kommission (26. März 1998)

Betrifft: Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden in der gesamten Europäischen Union

In der gesamten Europäischen Union hätte die Verkürzung der Wochenarbeitszeit auf 35 Stunden ganz offensichtlich günstige Auswirkungen auf die Beschäftigung, auf die Lebensqualität der europäischen Bürger und die Chancengleichheit beim Zugang zur Beschäftigung.

Deshalb ist ein eindeutiges und entschlossenes Engagement der Kommission notwendig. Nach welchen Verfahren und innerhalb welcher Frist gedenkt die Kommission auf dem Wege über die sozialen Rechtsvorschriften die Harmonisierung herbeizuführen, indem er insbesondere eine gesetzliche Wochenarbeitszeit von 35 Stunden in allen Ländern der Europäischen Union einführt?

Antwort von Herrn Flynn im Namen der Kommission (14. Mai 1998)

Die Kommission ist der Auffassung, daß in der Entschließung des Rates vom 15. Dezember 1997 zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1998 ((ABl. C 30 vom 28.1.1998. )) die beste Strategie für Fragen der Modernisierung der Arbeitsorganisation, einschließlich Arbeitszeitregelungen dargelegt ist. Dort werden die Sozialpartner ersucht, "auf den entsprechenden Ebenen... Vereinbarungen zur Modernisierung der Arbeitsorganisation, darunter auch anpassungsfähige Arbeitsregelungen, auszuhandeln, um die Unternehmen produktiv und wettbewerbsfähig zu machen und ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Anpassungsfähigkeit und Sicherheit zu erreichen. Diese Vereinbarungen können beispielsweise auch Regelungen betreffend Jahresarbeitszeiten, Arbeitszeitverkürzungen, Reduzierung der Überstunden, Ausbau der Teilzeitarbeit, lebenslange Weiterbildung und Unterbrechungen der Erwerbstätigkeit beinhalten".

Die Kommission wird auch weiterhin die Anstrengungen der Sozialpartner auf allen Ebenen unterstützen, Vereinbarungen zu diesen Problemen zu finden, damit das Ziel der Anpassungsfähigkeit verwirklicht werden kann. Jedoch hat die Kommission nicht die Absicht, weitere Verkürzungen der gesetzlich vorgeschriebenen durchschnittlichen Wochenarbeitszeit vorzuschlagen, ausser wenn es darum geht, den Schutz der Sicherheit und der Gesundheit der Arbeitnehmer im Rahmen der Arbeitszeitregelungen sicherzustellen.