91998E0760

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 760/98 von Peter TRUSCOTT an die Kommission. Finanzierung der GAP

Amtsblatt Nr. C 304 vom 02/10/1998 S. 0155


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-0760/98 von Peter Truscott (PSE) an die Kommission (5. März 1998)

Betrifft: Finanzierung der GAP

Könnte die Kommission darlegen, wie ein Landwirt aus meinem Wahlkreis Hertfordshire, der versehentlich seine ICAS-Formulare falsch ausfuellte, zu seinem Recht kommen kann? Dem britischen Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung zufolge erhält er aufgrund dieses Fehlers keine Zahlung für die betroffene Fläche und muß gemäß den EWG-Vorschriften für die Flächen, für die er die Anträge richtig ausgefuellt hat, eine 20 %ige Strafe zahlen. Sehen die EWG-Vorschriften keinen Ausweg für den Fall echter Fehler vor, die zu einer Unterbezahlung führen können?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission (23. März 1998)

Die Verordnung (EWG) Nr. 3887/92 der Kommission vom 23. Dezember 1992 mit Durchführungsbestimmungen zum integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte gemeinschaftliche Beihilferegelungen ((ABl. L 391 vom 31.12.1992. )) sieht Sanktionen für den Fall vor, daß Landwirte zur Erlangung von Beihilfen überhöhte Flächenangaben machen oder gegen andere Bestimmungen verstossen.

Die Kommission hat aber erkannt, daß es notwendig ist, eine gewisse Flexibilität walten zu lassen. Sowohl die Verordnung 3387/92 als auch die Arbeitsunterlage VI/646/96 (die dem Herrn Abgeordneten und dem Sekretariat des Parlaments in Kopie zugeschickt wird) bieten den Mitgliedstaaten die Möglichkeiten, im Falle wirklicher Versehen, die von dem Mitgliedstaat als solche anerkannt wurden, Beihilfeansprüche unter Verzicht auf Sanktionen anzupassen. Da der betreffende Mitgliedstaat dafür zuständig ist, kann die Kommission im Einzelfall nicht dazu Stellung nehmen.