91998E0417

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 417/98 von Freddy BLAK an die Kommission. Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Amtsblatt Nr. C 323 vom 21/10/1998 S. 0036


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0417/98 von Freddy Blak (PSE) an die Kommission (24. Februar 1998)

Betrifft: Bekämpfung der Arbeitslosigkeit

Kann die Kommission mitteilen, in welcher Höhe EU-Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit im Handelssektor, aufgeteilt auf die verschiedenen Bereiche, eingesetzt werden?

Welche Generaldirektionen verwalten die Mittel und welche Bewertungskriterien werden zur Festlegung einer Rangordnung der eingereichten Projekte angewendet?

Antwort von Herrn Flynn im Namen der Kommission (6. Mai 1998)

Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Gemeinschaft zur Entwicklung der Humanressourcen und zur Verbesserung des Arbeitsmarktes überall in der Europäischen Union. Er arbeitet nicht sektorbezogen, sondern zielt in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen darauf ab, die Beschäftigungsfähigkeit der Stellensuchenden auf dem örtlichen Arbeitsmarkt dadurch zu verbessern, daß ihnen eine Ausbildung im Hinblick auf die Besetzung offener Stellen oder aber der Zugang zu neuen Beschäftigungsmöglichkeiten gewährt wird. Die Gebietskörperschaften können allerdings im Rahmen der vereinbarten Gemeinschaftlichen Förderkonzepte und gemäß der ESF-Verordnung spezifische Programme zur Entwicklung der örtlichen Beschäftigung in einzelnen Bereichen vorschlagen. Über die Hälfte der zwischen 1994 und 1999 für die Entwicklung der Humanressourcen bestimmten Mittel des ESF wurden für allgemeine Maßnahmen zugunsten der vom Arbeitsmarkt Ausgeschlossenen oder der vom Ausschluß Bedrohten aufgewendet; eine Aufschlüsselung dieser globalen Zahlen nach Bereichen ist jedoch nicht möglich.

Während der ESF eingesetzt wird, um Menschen mit unterschiedlicher Arbeitsmarktbindung dabei zu helfen, ihre Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern, zielen andere Strukturfonds wie der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), das Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei (FIAF) und der Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) darauf ab, die Beschäftigungsmöglichkeiten durch Investitionen in die Infrastruktur und den Kapazitätenaufbau sowie durch Investitionen in ländliche Gebiete und landwirtschaftliche Betriebe zu fördern und weiterzuentwickeln. Die Kriterien zur Festlegung der Art der Vorhaben, die für eine Förderung aus den Strukturfonds in Frage kommen, sind in begleitenden Leitlinien, zuletzt im Zusammenhang mit der Zwischenbewertung ((Die Strukturfondsinterventionen der Gemeinschaft und die Beschäftigung, Dok. KOM(96) 109 endg. Leitlinien vom 29.4.1996 für die Durchführung von Maßnahmen in Industriegebieten mit rückläufiger Entwicklung (Ziel 2)im zweiten Programmplanungszeitraum 1997-1999. Prioritäten für die Anpassung der Strukturfondsprogramme bis Ende 1999 - Leitlinien der Kommission vom 30.5.1997. )) niedergelegt.