91998E0346

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 346/98 von Amedeo AMADEO an die Kommission. Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

Amtsblatt Nr. C 304 vom 02/10/1998 S. 0083


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0346/98 von Amedeo Amadeo (NI) an die Kommission (17. Februar 1998)

Betrifft: Ordnungsrahmen für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik

In dieser Anfrage wird auf den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik (Dok. KOM(97)49 endg. - 97/0067 SYN) ((ABl. C 184 vom 17.6.1997, S. 20. )) Bezug genommen. Kann die Kommission im Zusammenhang mit Artikel 13 und 21 dafür Sorge tragen, daß die Wasserrahmenrichtlinie bei der Festlegung der Umweltqualitätsnormen, die für die Bekämpfung der Wasserverschmutzung auf allen Ebenen (Gemeinschaftsebene, Ebene der Mitgliedstaaten usw.) notwendig sind, eine einheitliche Methodologie aufweist?

Gemeinsame Antwort von Frau Bjerregaard im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-0344/98, E-0345/98, E-0346/98, E-0347/98 und E-0348/98 (18. März 1998)

Das Parlament hat seine Debatten über den Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Wasserpolitik ((Dok. KOM(97) 47. Dok. KOM(97) 614. Dok. KOM(98) 76. )) für die Tagungen des Umweltausschusses im März und im April 1998 angesetzt. Auf diesen Tagungen wird sich die Kommission mit den von dem Herrn Abgeordneten gestellten Fragen befassen.