91998E0325

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 325/98 von Per GAHRTON an die Kommission. Regeln für den ökologischen Landbau

Amtsblatt Nr. C 310 vom 09/10/1998 S. 0050


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-0325/98 von Per Gahrton (V) an die Kommission (17. Februar 1998)

Betrifft: Regeln für den ökologischen Landbau

Die Vereinigten Staaten bereiten zur Zeit neue Bestimmungen für den ökologischen Landbau vor, denen zufolge Bestrahlungen, Genmanipulation, Massentierhaltung usw. zugelassen werden sollen. In Europa dagegen werden diese Verfahren im ökologischen Landbau üblicherweise nicht zugelassen.

Was gedenkt die Kommission zu tun, um im Rahmen der WTO Probleme für jene EU-Mitgliedstaaten, darunter Schweden, zu vermeiden, die an den hohen Anforderungen für die Klassifizierung eines Erzeugnisses als ökologisch festhalten wollen?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission (2. April 1998)

Entsprechend der Vereinbarungen im Rahmen des WTO-Übereinkommens über technische Handelshemmnisse wird die Kommission den Vereinigten Staaten ihren Standpunkt zu dem amerikanischen Verordnungsvorschlag zum ökologischen Landbau zukommen lassen.

Die Gemeinschaft verfügt über genaue Rechtsvorschriften für die Gewinnung und Etikettierung ökologischer Erzeugnisse. Artikel 11 der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 des Rates über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel ((ABl. L 198 vom 22.7.1991. )) sieht für Einfuhrerzeugnisse aus Drittländern eine Gleichwertigkeitsregelung vor. Diese Regelung wird entweder von der Kommission (Artikel 11 Absatz 1) oder, wie dies bei Erzeugnissen aus den US bisher der Fall war, von den Mitgliedstaaten (Artikel 11 Absatz 6) verwaltet. Bevor ökologische Erzeugnisse aus einem Drittland in die Gemeinschaft eingeführt werden können, muß nach geltendem Gemeinschaftsrecht angemessen nachgewiesen werden, daß die Erzeugnisse nach Produktionsnormen hergestellt und kontrolliert wurden, die den Anforderungen für gemeinschaftliche Erzeugnisse gleichwertig sind. Gleichermassen enthält auch der Entwurf der US-Verordnungen über den ökologischen Landbau eine Bestimmung, wonach ökologische Erzeugnisse, die aus anderen Ländern in die US eingeführt werden, gleichwertige Garantien bieten müssen.