91997E4081

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4081/97 von Lutz GOEPEL an die Kommission. Strukturen der landwirtschaftlichen Unternehmen in der EU

Amtsblatt Nr. C 187 vom 16/06/1998 S. 0121


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-4081/97 von Lutz Göpel (PPE) an die Kommission (18. Dezember 1997)

Betrifft: Strukturen der landwirtschaftlichen Unternehmen in der EU

Die Kommissionsvorschläge zur Weiterentwicklung der Europäischen Agrarpolitik innerhalb der Agenda 2000 sehen u.a. auch die Einführung individueller Obergrenzen für Ausgleichszahlungen im Rahmen der Marktorganisationen vor. Die Auswirkungen etwaiger Obergrenzen in den einzelnen Mitgliedstaaten werden in starkem Masse von den jeweiligen strukturellen Verhältnissen auf einzelbetrieblicher Ebene abhängig sein.

Im Bericht des Europäischen Rechnungshofes (C 343/97) werden die drei grössten Beihilfeempfänger in den fünf grössten Mitgliedstaaten aufgeführt und als überdurchschnittliche Empfänger von Subventionen dargestellt. Die Anzahl der Unternehmen mit grösserer Flächenausstattung in den Mitgliedstaaten insgesamt geht daraus nicht hervor. Ausserdem stellt der Bericht zur Lage der Landwirtschaft in der EU (1996) die strukturelle Ausgangssituation in den Mitgliedstaaten hinsichtlich grösserer landwirtschaftlicher Unternehmen nur beschränkt dar.

Ist die Europäische Kommission in der Lage, dem Europäischen Parlament aktuelles statistisches Datenmaterial über

1. die landwirtschaftlichen Betriebe in der EU-15 nach Grössenklassen in ha LF entsprechend folgender Klassifikation: unter 15 ha, 15-50 ha, 50-100 ha, 100-200 ha, 200-300 ha, 300-500 ha, 500 ha und mehr - und

2. die aktuellen Viehbestände eventuell sogar unter Angabe der Bestandsgrössen (Milchkühe, Bullen/Ochsen, Schafe und Ziegen) auf Ebene der Mitgliedstaaten zur Verfügung zu stellen?

Antwort von Herrn de Silguy im Namen der Kommission (13. Februar 1998)

Gemäß Ratsverordnung Nr. 571/88/EWG des Rates vom 29. Februar 1988 zur Durchführung von Erhebungen der Gemeinschaft über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe im Zeitraum 1988 bis 1997 ((ABl. L 56 vom 2.3.1988. )) führen die Mitgliedstaaten regelmässig Gemeinschaftserhebungen über die Struktur landwirtschaftlicher Betriebe durch, zuletzt 1989/1990, 1993, 1995 und 1997. Die Ergebnisse der Erhebung von 1997 sind allerdings noch nicht verfügbar.

Im Rahmen der Agrarstrukturerhebungen werden u.a. die angebauten Kulturen, der Viehbestand und der Arbeitseinsatz in den landwirtschaftlichen Betrieben erfasst. Diese Informationen werden vom Eurostat gesammelt und in der Datenbank Eurofarm gespeichert, für Gemeinschaftszwecke ausgewertet und in Form von Standardtabellen den Benutzern zur Verfügung gestellt. Der Inhalt der Standardtabellen, zum Beispiel die Abgrenzung nach Betriebsgrössenklassen, wird in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten durch Kommissionsentscheidung festgelegt. Die Verteilung der Betriebe nach Grössenklassen und die Verteilung des Viehbestandes nach Bestandsgrössenklassen sind aus diesen Tabellen ersichtlich und werden dem Herrn Abgeordneten sowie dem Generalsekretariat des Parlaments direkt übermittelt. Dabei entsprechen die Grössenklassen der durch vorgenannte Kommissionsentscheidung festgelegten Eurofarm-Unterteilung. Falls gewünscht, können auch andere Unterteilungen geliefert werden; das erfordert jedoch eine Sonderaufbereitung (ad-hoc-Tabelle), die unter Mitwirkung der statistischen Dienststellen der Mitgliedstaaten erstellt werden müsste. Wegen dieser Inanspruchnahme der Mitgliedstaaten sind ad-hoc-Tabellen jedoch erfahrungsgemäß erst nach etwa 4 bis 6 Wochen verfügbar.

Alle in Eurofarm gespeicherten Tabellendaten, wie auch statistische Informationen über andere landwirtschaftliche und nicht-landwirtschaftliche Bereiche, können direkt beim Data-shop des Eurostats in Brüssel angefordert werden.