91997E4024

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4024/97 von Alexandros ALAVANOS an die Kommission. Maßnahmen für Behinderte

Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0062


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4024/97 von Alexandros Alavanos (GÜ/NGL) an die Kommission (14. Januar 1998)

Betrifft: Maßnahmen für Behinderte

Einer Untersuchung der Architektur-Abteilung des nationalen Polytechnikums von Metsovo zufolge sind über die Hälfte der öffentlichen Gebäude in Griechenland, 91% der akademischen Einrichtungen, 67% der Museen und 63% der Theater für Personen mit Einschränkungen des Bewegungsapparates nicht zugänglich. Das gleiche gilt der Untersuchung zufolge für öffentliche Verkehrsmittel wie Busse und Strassenbahnen. Telekommunikationseinrichtungen sind für Taubstumme nicht benutzbar, und für Personen mit Sehbehinderungen fehlt die entsprechende Einrichtung von Wärmesensoren.

1. Wie will die Kommission dafür sorgen, daß schon bei der Planung von Gebäuden oder Einrichtungen (beispielsweise Busse, Aufzuege) entsprechende Erleichterungen für Behinderte mitberücksichtigt werden?

2. Welche Maßnahmen können finanziert werden, um es Behinderten zu ermöglichen, sich innerhalb und ausserhalb von Gebäuden frei zu bewegen und Informations- sowie Telekommunikationsmittel ebenso zu benutzen wie Nichtbehinderte?

Antwort von Herrn Flynn im Namen der Kommission (9. März 1998)

Die Kommission ist sich der Tatsache bewusst, daß zahlreiche Transportsysteme und öffentliche Gebäude nach wie vor unzugänglich sind. Transportmöglichkeiten spielen eine entscheidende Rolle im täglichen Leben der Bevölkerung. Sie sind eine lebenswichtige Verbindung, die es den Menschen ermöglicht, am wirtschaftlichen und sozialen Leben voll und ganz teilzunehmen. Noch pointierter kann man folgendes sagen: verwehrt man leistungsfähige Tansportmöglichkeiten, so verwehrt man auch Chancengleichheit am Arbeitsplatz. Unzugängliche Verkehrsmittel sind daher mit unmittelbaren Auswirkungen und willkürlichen Einschränkungen der Beschäftigungsmöglichkeiten und der Chancengleichheit von behinderten Arbeitnehmern im Sinne der auf dem Luxemburger Rat verabschiedeten Leitlinien verbunden.

Zur Kenntnis genommen werden sollte, daß die Hauptverantwortung für die Politik und die Maßnahmen in diesem Bereich bei den Mitgliedstaaten liegt.

Was die Zugänglichkeit von Verkehrsmitteln betrifft, so hat die Kommission 1993 ein Aktionsprogramm zur Festlegung von Maßnahmen verabschiedet, die zur Verbesserung der Zugänglichkeit aller Verkehrsmittel erforderlich sind ((Dok. KOM(93) 433 endg. )). Überdies unterstützt die Kommission das Konzept des "Design für alle" und wendet es auf die Konzeption seiner eigenen Gebäude und Einrichtungen an.

Ein Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über Mindestvorschriften zur Verbesserung der Mobilität und der sicheren Beförderung von in ihrer Bewegungsfähigkeit beeinträchtigten Arbeitnehmern ((Dok. KOM(91) 539 endg. )), der der Kommission 1991 vorgelegt wurde, wird zur Zeit vom Rat noch geprüft.

COST-Aktion 322 über Niedrigflurbusse wurde 1995 abgeschlossen und liefert Informationen und Anleitungen über Niedrigflurbußsysteme; es arbeitet erfolgreich in allen an diesem Projekt teilnehmenden Ländern (Deutschland, Spanien, Frankreich, Niederlande, Finnland, Schweden, Vereinigtes Königreich, Ungarn und Schweiz). COST- Aktion 335 unter dem Titel "Zugangsmöglichkeiten für Fahrgäste zu Stadtschnellbahnsystemen" macht Fortschritte. Hierdurch sollen Gemeinschaftsnormen für zugängliche Zuege und Stationen sowie Leitlinien zur Vermittlung von Informationen an behinderte und ältere Fahrgäste erreicht werden.

Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie über Bus- und Baunormen ((ABl. C 17, 20.1.1998. )) abgeschlossen. Er enthält Bestimmungen für die Verbesserung der Zugänglichkeit für Personen mit eingeschränkter Bewegungsfähigkeit. Dieser Vorschlag liegt zur Zeit dem Parlament und dem Rat vor.

Informationstechnologien und Kommunikationseinrichtungen werden hinsichtlich der Bedürfnisse von Behinderten in verschiedenen Richtlinien behandelt, z. B. in dem Vorschlag für eine Richtlinie des Parlaments und des Rates über angeschaltete Telekommunikationsgeräte und die gegenseitige Anerkennung ihrer Konformität ((Dok. KOM(97) 257 endg. )); hierüber wird derzeit diskutiert.

Zur Unterstützung dieser Aktivitäten und als Vorbereitung für das fünfte Rahmenprogramm laufen in der Übergangszeit mehrere Aktivitäten. Zunächst wurde eine Ausschreibung über eine Studie über die "Bewertung des Designs für alle zur Integration Behinderter und älterer Personen in die Informationsgesellschaft" veröffentlicht. Ferner wurden mehrere Forschungsprojekte und Studien im Rahmen der Programme Tide, Telematics und COST durchgeführt, die Ergebnisse verbreitet und ein entsprechendes Bewusstsein geweckt.

Die Kommission hat vorgeschlagen, das Konzept "Design für alle" in den Entwurf des Normungsauftrags aufzunehmen, der den Normungsorganisationen im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnologien, die die Anforderungen der Verbraucher in der Informationsgesellschaft betreffen, erteilt wurde. Anmeldungen und Dienstleistungen für die internationale Norm (IN), müssen daher für alle bestimmt sein und die gleiche Zugänglichkeit für alle Verbraucher mit oder ohne besonderen Bedürfnissen ermöglichen.