91997E4007

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 4007/97 von Daniel VARELA SUANZES- CARPEGNA an die Kommission. Werbekampagne für europäischen Schiefer

Amtsblatt Nr. C 196 vom 22/06/1998 S. 0054


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-4007/97 von Daniel Varela Suanzes-Carpegna (PPE) an die Kommission (14. Januar 1998)

Betrifft: Werbekampagne für europäischen Schiefer

Das Ausmaß der Werbung für europäischen Schiefer ist im allgemeinen sehr gering. Der gute Ruf dieses Produkts beruht auf seiner Tradition und seinen vorzueglichen Eigenschaften als Bedachungsmaterial. Allerdings ist Schiefer in den Ländern, die ihn traditionell nicht verwenden, eines der unbekanntesten Baumaterialien, und zwar so sehr, daß vielen Architekten und Bauherren seine technischen Eigenschaften, seine Anbringung, Lebensdauer und Qualitäten nicht bekannt sind und man generell die Vorstellung hat, daß es ein teures Produkt ist, das ausschließlich historischen Gebäuden oder Luxusbauten vorbehalten ist. Unser europäischer Schiefer ist auch nicht als Produkt mit besonderen Eigenschaften bekannt, die ihn von denen aus Drittländern unterscheidet, und die Bedeutung dieser Industrie ist auch im allgemeinen nicht im Bewusstsein unserer Gesellschaft verankert.

Ist die Kommission angesichts dieser Tatsachen nicht der Auffassung, daß es erforderlich wird, daß die EU Unterstützungsmaßnahmen einleitet, um für europäischen Schiefer zu werben?

Hat die Kommission irgendwelche Maßnahmen getroffen oder gedenkt sie zu treffen, um für europäischen Schiefer zu werben und ihn bekannter zu machen?

Gemeinsame Antwort von Herrn Bangemann im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-4006/97, E-4007/97 und E-4010/97 (6. Februar 1998)

Die Kommission stellte in ihrem Bericht über die Umsetzung der Schlußfolgerungen des Rates vom 18.11.1993 betreffend den Sektor Gewinnung nichtenergetischer Rohstoffe ((Dok. SEK(96) 852. )) fest, daß im Vergleich zu ordnungspolitischen Initiativen auf nationaler oder subnationaler Ebene Rechtsvorschriften der Gemeinschaft nur geringen Einfluß auf die Umweltkosten haben. Der betreffende Sektor spielt zwar auf regionaler Ebene eine wichtige Rolle und muß auch Zugang zu den Strukturfonds haben, aber der Kommission stehen keine Finanzinstrumente zum Ausgleich dieser Kosten zur Verfügung.

Die Kommission verfügt nicht über direkte Mittel zur Förderung der Erzeugnisse der Schieferindustrie und ist der Auffassung, daß dies in erster Linie Aufgabe der Berufsverbände ist. Sie weist allerdings darauf hin, daß mit anderen Akteuren des Bausektors und auch der Forschung gemeinsam durchgeführte Maßnahmen im Bereich der beruflichen Bildung zum Erreichen dieses Ziels beitragen können.

Die Umsetzung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Bauprodukte ((ABl. L 40 vom 11.2.1989. )), von der dieser Sektor über die Normungsarbeiten betroffen ist, wird sich voraussichtlich günstig auf das Image des Produkts und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Hersteller in der Gemeinschaft auswirken. Die Kommission hat ferner im Anschluß an die befürwortende Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für das Bauwesen am 20. November 1997 die Entscheidung 97/808/EG ((ABl. L 331 vom 3.12.1997. )) über das Verfahren zur Bescheinigung der Konformität von Bauprodukten, die in die Gruppe der Bodenbeläge fallen, verabschiedet.