91997E3872

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3872/97 von Amedeo AMADEO an die Kommission. System zur Vergabe eines Umweltzeichens

Amtsblatt Nr. C 223 vom 17/07/1998 S. 0028


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3872/97 von Amedeo Amadeo (NI) an die Kommission (5. Dezember 1997)

Betrifft: System zur Vergabe eines Umweltzeichens

Kann die Kommission in Zusammenhang mit dem Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens (KOM(96)0603 end - 96/0312 SYN) ((ABl. C 114 vom 12.4.1997, S. 9. )) im Hinblick auf die Finanzierung angeben, ob nach drei Jahren eine Revision vorgesehen ist, um beurteilen zu können, inwieweit das System finanziell unabhängig funktionieren kann, wenn die Beteiligung der Kommission wegfällt?

Hält es die Kommission für sinnvoll, daß die Mitgliedstaaten in Anbetracht der sozialen und ökologischen Vorteile, die mit der Vergabe des Umweltzeichens verbunden sind, zum Funktionieren des Systems beitragen?

Antwort von Frau Bjerregaard im Namen der Kommission (14. Januar 1998)

Der Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates zur Revision des gemeinschaftlichen Systems zur Vergabe eines Umweltzeichens sieht für die ersten vier Jahre der Tätigkeit der Europäischen Organisation für das Umweltzeichen (EOU) einen Zuschuß von 5.030.000 Ecu vor. Eine Überprüfung der Finanzierung nach drei Jahren ist nicht geplant.

Die Kommission unterstützt die EOU jedoch nicht allein: 50 % der jährlichen Gebühren für Produkte, die mit dem Umweltzeichen versehen sind, werden der EOU zur Verfügung gestellt (Anhang V Punkt 8 des Kommissionsvorschlags). Gemäß Punkt 7.1 des Finanzbogens zum Vorschlag der Kommission finanzieren die für das Umweltzeichen zuständigen Gremien die EOU gemeinsam mit der Kommission und führen das System nach Einstellung der Beihilfe durch die Kommission fort. Gemäß Artikel 10 des Vorschlags unterstützen die Mitgliedstaaten die Einrichtung des Systems durch Aufklärungsmaßnahmen und Informationskampagnen.