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SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3555/97 von Mirja RYYNÄNEN an die Kommission. Maßnahmen der EU gegen die Beschränkung des Grenzverkehrs durch Rußland

Amtsblatt Nr. C 174 vom 08/06/1998 S. 0076


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3555/97 von Mirja Ryynänen (ELDR) an die Kommission (4. November 1997)

Betrifft: Maßnahmen der EU gegen die Beschränkung des Grenzverkehrs durch Rußland

Rußland hat wieder einmal neue Hindernisse für den Handel und Verkehr mit Finnland angekündigt. Die russischen Zollbehörden führen zunächst eine 44 Tonnen-Gewichtsbegrenzung im grenzueberschreitenden Verkehr ein. Durch die Begrenzung würde für finnische Fahrzeuge der grenzueberschreitende Verkehr, u.a. beim Holztransport, fast ganz lahmgelegt.

Wie schon in früheren Fällen ist die Mitteilung der neuen Regelungen bei den Behörden und Transportunternehmern erst im letzten Moment eingegangen und kommt völlig überraschend. Die Situation an der Grenze zwischen der EU und Rußland unterliegt also weiterhin der Willkür und ist verwirrend.

1. Wie stellt die Kommission sicher, daß Rußland mit seinen Regelungen und Forderungen die Union und ihre Mitgliedstaaten nicht diskriminiert?

2. Was beabsichtigt die Kommission zu unternehmen, um das Vorgehen der russischen Zollbehörden zu beeinflussen und sie zu veranlassen, sich nach gutem internationalem Handelsbrauch zu verhalten?

Antwort von Herrn Kinnock im Namen der Kommission (9. Dezember 1997)

Die Kommission ist sich der schwierigen Lage an der finnisch-russischen Grenze bewusst.

Unberechenbare kurzfristige Änderungen der russischen Rechtsvorschriften und Verfahren in bezug auf den grenzueberschreitenden Verkehr, die Zollabfertigung und die Grenzkontrollen sind offensichtlich mit negativen Auswirkungen auf den Verkehrsfluß zwischen Rußland und den Nachbarländern, insbesondere Finnland, verbunden.

Aus diesem Grunde ist es auf allen Ebenen zu zahlreichen einschlägigen Kontakten und Begegnungen zwischen der Kommission und russischen Ministerien - bis hin zum russischen Verkehrsminister - sowie weiteren Behörden gekommen. Im Juni 1997 besuchte das zuständige Kommissionsmitglied gemeinsam mit dem finnischen und dem russischen Verkehrsminister in Vaalimaa den neuen Grenzuebergang für den Strassenverkehr.

Der Kommission ist bekannt, welche Schwierigkeiten infolge der jüngsten Änderungen der in Rußland hinsichtlich der Gewichtsbegrenzung geltenden Bestimmungen aufgetreten sind. Bedauerlicherweise kann dieses Problem jedoch im Rahmen des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Gemeinschaft und Rußland nicht adäquat behandelt werden, weil Fragen des Strassenverkehrs zwischen der Gemeinschaft und Rußland erst im Rahmen künftiger Verhandlungen geklärt werden sollen.

Obwohl die Kommission 1992 eine Empfehlung für entsprechende Verkehrsverhandlungen mit einer Reihe von Ländern einschließlich Rußlands vorlegte, hat der Rat solchen Verhandlungen bisher nicht zugestimmt. Die Frage der in Rußland für finnische Nutzfahrzeuge geltenden Gewichtsbegrenzungen ist deshalb nach wie vor von der finnischen Regierung zu klären.

Es ist zu beachten, daß das Hoechstgewicht für Fahrzeuge aus Drittländern, die in die Gemeinschaft einreisen wollen, bei 40 Tonnen liegt. Allerdings steht es den Mitgliedstaaten frei, schwereren Fahrzeugen auf nichtdiskriminierende Weise die Teilnahme am Strassenverkehr in ihrem Hoheitsgebiet zu erlauben.

Die Kommission wird natürlich auch weiterhin bei jeder sich bietenden Gelegenheit auf die russische Regierung Druck ausüben, damit Änderungen von Bestimmungen rechtzeitig bekanntgegeben werden und ihre Einführung auf annehmbarer, nichtdiskriminierender Grundlage erfolgt.