SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3232/97 von Konstantinos HATZIDAKIS an die Kommission. Probleme mit der Anwendung des Aktionsprogramms PACTE
Amtsblatt Nr. C 158 vom 25/05/1998 S. 0064
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3232/97 von Konstantinos Hatzidakis (PPE) an die Kommission (20. Oktober 1997) Betrifft: Probleme mit der Anwendung des Aktionsprogramms PACTE Beschwerden von griechischen Beteiligten am Aktionsprogramm für Grenzregionen PACTE zufolge kommt es zu erheblichen Verzögerungen bei der Gewährung von Mitteln für die in diesem Programm vorgesehenen Maßnahmen. Diese Verzögerungen scheinen durch Mißwirtschaft bei der Verwaltung des Programms durch das PACTE-Amt (ÄR) in Straßburg verursacht zu werden, das die Mittel nicht freigibt, obwohl alle erforderlichen Belege unterbreitet wurden. Es scheint, daß ähnliche Beschwerden von Kommunen anderer Mitgliedstaaten geäussert wurden, die an diesem und an anderen regionalen Kooperationsprogrammen beteiligt sind. Sind der Kommission diese Zustände bekannt, wie erklärt sie sich diese Verzögerungen und welche Maßnahmen will sie einleiten, um sicherzustellen, daß ein regelmässiger Rhythmus der Finanzierungen wiederhergestellt wird? Antwort von Frau Wulf-Mathies im Namen der Kommission (13. November 1997) Die Anfrage betrifft eine der 1993 im Rahmen des PACTE-Programms bewilligten Maßnahmen. Dieses Programm ist über einen Globalzuschuß finanziert worden, der der Versammlung der Regionen Europas für die Begleitung der Projektverwaltung gewährt wurde. Die Kommission hat dieser Organisation Anfang 1997 auf der Grundlage der ihr übermittelten Berichte die gesamte finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den verschiedenen Maßnahmen ausgezahlt, die im Rahmen der Organisation seit 1993 bewilligt worden sind. Die nachträglichen Kontrollen sämtlicher Projekte durch das Verwaltungsbüro der Versammlung der Regionen Europas haben in einigen Fällen gezeigt, daß der Betrag der zuschußfähigen Ausgaben mit dem vom Projektleiter in seinem Schlußbericht genannten Betrag nicht übereinstimmte. Die Versammlung der Regionen Europas hat vor der Auszahlung der letzten Tranche die Projektleiter aufgefordert, ihr die Belege für alle von ihnen getätigten Ausgaben zuzuleiten. Sie hat der Kommission mitgeteilt, daß die meisten Projektleiter dieser Aufforderung nachgekommen sind und den fälligen Restbetrag erhalten haben. Sofern es den Projektleitern nicht gelungen ist, die angeforderten Belege fristgemäß zu unterbreiten, wird der Rechnungsabschluß für die bisher nicht abgeschlossenen Projekte auf der Grundlage der allein als zuschußfähig angesehenen Ausgaben erfolgen.