91997E3214

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3214/97 von David MARTIN an die Kommission. Verwendung von streunenden Hunden und Katzen für die Vivisektion in Belgien

Amtsblatt Nr. C 134 vom 30/04/1998 S. 0115


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3214/97 von David Martin (PSE) an die Kommission (16. Oktober 1997)

Betrifft: Verwendung von streunenden Hunden und Katzen für die Vivisektion in Belgien

Ist der Kommission bekannt, daß in Belgien offensichtlich gegen die Richtlinie 86/609/EWG ((ABl. L 358 vom 18.12.1986, S. 1. )) verstossen wird, was sich insbesondere durch Augenzeugenberichte und Videoaufnahmen von der Verwendung streunender Hunde und Katzen für Experimente belegen lässt?

Ist der Kommission ferner bekannt, daß Hunde und Katzen nachweislich unter Bedingungen gehalten werden, die den gesetzlichen Anforderungen bei weitem nicht genügen? Wenn ja, welche Maßnahmen schlägt die Kommission im Zusammenhang mit dieser Gesetzesübertretung eines Mitgliedstaats vor?

Antwort von Frau Bjerregaard im Namen der Kommission (19. 11. 1997)

Die Kommission wurde mit einer Beschwerde wegen des von dem Herrn Abgeordneten angeprangerten Sachverhalts befasst und hat Kontakt zu den nationalen Behörden aufgenommen, um sich zu vergewissern, daß die Richtlinie 86/609/EWG des Rates vom 24. November 1986 zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere eingehalten wird.

Anhand der auf diese Weise beschafften Informationen wird die Kommission die Angelegenheit weiter untersuchen. Sie wird mit Sicherheit sämtliche erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Gemeinschaftsrechts ergreifen und gegebenenfalls das Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 169 EG-Vertrag einleiten.