91997E3146(01)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3146/97 von Joan COLOM I NAVAL an die Kommission. Angebote von Obstbäumen und Weinstöcken (ERGAENZENDE ANTWORT)

Amtsblatt Nr. C 158 vom 25/05/1998 S. 0043


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-3146/97 von Joan Colom i Naval (PSE) an die Kommission (30. September 1997)

Betrifft: Angebote von Obstbäumen und Weinstöcken

Einer der spektakulärsten Fälle von Betrug im Zusammenhang mit Haushaltsmitteln der Gemeinschaft Anfang der achtziger Jahre war die Aufstellung von Obstbäumen aus Plastik, um bestimmte Prämien und Subventionen der GAP zu kassieren.

Im Zusammenhang mit den jüngsten Reformen und Reformvorschlägen einiger GMO scheinen Unternehmen nun wieder garantiert "nicht zu entdeckende" Obst- und Olivenbäume sowie Weinstöcke aus synthetischen Materialien auf den Markt der Gemeinschaft anzubieten.

Hat die Kommission Kenntnis von diesen hartnäckigen Gerüchten? Wenn ja, hat sie diesbezueglich bereits Maßnahmen ergriffen? Kann sie sicherstellen, daß ihre Prüfmethoden diese neuen Materialien aufspüren könnten?

Ergänzende Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission (10. Dezember 1997)

Der Kommission sind Gerüchte bekannt, denen zufolge Bäume und Rebstöcke aus synthetischen Materialien aufgestellt werden, um Gemeinschaftsbeihilfen zu erhalten. Ihr ist jedoch kein konkreter, den Gemeinschaftshaushalt betreffender Betrugsfall zur Kenntnis gekommen, bei dem Obstbäume, Olivenbäume oder Rebstöcke aus synthetischem Material verwendet worden wären. Die Mitgliedstaaten, die verpflichtet sind, Unregelmässigkeiten und Betrugsfälle im Rahmen der Verordnung (EWG) Nr. 595/91 des Rates vom 4. März 1991 betreffend Unregelmässigkeiten und die Wiedereinziehung zu Unrecht gezahlter Beträge im Rahmen der Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie die Einrichtung eines einschlägigen Informationssystems und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 283/72 ((ABl. L 67 vom 14.3.1991. )) der Kommission mitzuteilen, haben auf solche Vorfälle nicht ausdrücklich hingewiesen (allerdings ist die systematische Analyse der Rubrik "Praktiken beim Begehen der Unregelmässigkeit" nicht möglich). Nach Auffassung der Kommission bieten die derzeitigen Kontrollverfahren die volle Gewähr für die Aufdeckung solcher Unregelmässigkeiten.

Mit Hilfe der Fernerkundung könnten synthetische Materialien auf Satellitenbildern sofort entdeckt werden, wenn ganze Parzellen geprüft werden, da Pflanzen radiometrisch völlig anders wiedergeben werden.

Die Weinbau- und Ölkarteien werden zum Teil durch Luftaufnahmen erstellt, aber durch umfangreiche Kontrollen vor Ort validiert; hierbei würden Kunstpflanzen sofort entdeckt. Ausserdem ist es sicher schwierig, ausgewachsene Bäume aus Plastik nachzubilden. Da aber junge Pflanzen auf den Aufnahmen oder Photos nur schlecht zu erkennen sind, müssen neue Anpflanzungen in jedem Fall vor Ort kontrolliert werden. Was die Beihilfen für Ölbäume betrifft, so richtet sie sich bei 80% der Gemeinschaftserzeugung nach der tatsächlichen Produktion und nur bei 20% nach dem Baumbestand und der durchschnittlichen Ölausbeute; ausserdem muß in diesem Fall die Mühlenbescheinigung einer zugelassenen Ölmühle vorgelegt werden.

Im Bereich Obst und Gemüse wird nur beim Programm für die Rodung von Apfel- und Obstbäumen (die im Winter ihre Blätter verlieren) Hektarbeihilfe gewährt. Die durch die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen Kontrollen erfolgen vor Ort, wobei die Dichte der Parzellen und das Alter der betreffenden Bäume geprüft werden. Hierbei würden Kunstbäume sofort entdeckt werden.

Das gilt auch für die Rodung von Rebstöcken.