91997E3035

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3035/97 von Amedeo AMADEO an die Kommission. Erhebung von Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge

Amtsblatt Nr. C 117 vom 16/04/1998 S. 0132


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3035/97 von Amedeo Amadeo (NI) an die Kommission (1. Oktober 1997)

Betrifft: Erhebung von Gebühren für schwere Nutzfahrzeuge

Zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge" (KOM(96) 331 end - 96/0182 SYN ((ABl. C 59 vom 26.2.1997, S. 9. )) sei betont, daß die Strassenbenutzungsgebühren zwar eine Anwendung des Territorialitätsprinzips darstellen, ihre Kombination mit Kraftfahrzeug- und Verbrauchsteuern jedoch einer Doppelbesteuerung gleichkommt.

Aus diesem Grund wird die Abschaffung der Mautgebühren langfristig gefordert. Die technologischen Innovationen, insbesondere die elektronischen Gebühreneinzugssysteme, müssten es ermöglichen, die Doppelbesteuerung zu vermeiden und dabei gleichzeitig den Verkehrsfluß reibungsloser zu gestalten.

Antwort von Herrn Kinnock im Namen der Kommission (7. November 1997)

Verbrauchssteuern, Kraffahrzeugsteuern und Stränbenutzungsgebühren sind nach Ansicht der Kommission ihrer Art und Zielsetzung gemäß grundsätzlich verschieden. Aus diesem Grund kann sie die Behauptung, ihre geleichzeitige Anwendung bilde eine Doppelbesteuerung, nicht annehmen.

Ausserdem stellen Strassenbenutzungsgebühren - da sie in dierekter Beziehung mit den durch ein Fahrzeug zu einem bestimmten Zeitpunkt und an einem bestimmten Ort verursachten Kosten stehen - nach Ansicht der Kommission eine zweckdienliches Instrument zur Förderung eines wirksamen Verkehrssystems dar. Dank einer fortgeschrittenen Strassenbenutzungstechnologie, die eine Bezahlung ohne Verlangsamung oder Anhalten der Fahrzeuge und eine Differenzierung auf Grund der tatsächlich anfallenden Kosten ermöglicht, dürfte das Verkehrssystem insgesamt weiter verbessert werden können.