SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 3000/97 von Roberta ANGELILLI an die Kommission. Bau der Überlandleitung für die Hochgeschwindigkeits- Zugverbindung Rom-Neapel
Amtsblatt Nr. C 102 vom 03/04/1998 S. 0160
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-3000/97 von Roberta Angelilli (NI) an die Kommission (1. Oktober 1997) Betrifft: Bau der Überlandleitung für die Hochgeschwindigkeits-Zugverbindung Rom-Neapel Am 14. Februar 1997 erhielt die Gemeinde San Cesareo (Provinz Rom) den Entwurf für die geänderte Führung der Überlandleitung für die Hauptstrecke der Hochgeschwindigkeits-Zugverbindung Rom-Neapel. Die Gemeindeverwaltung von San Cesareo sprach sich gegen die Ausführung des Entwurfs aus, der ein Gebiet betreffen würde, das bereits Ziel einer ganzen Reihe öffentlicher Arbeiten ist. Dem vorgelegten Entwurf zufolge würde die Überlandleitung entlang zwei im Sinne des Gesetzes Nr. 413/85 zweckgebundenen Gebieten verlaufen: dem staatlichen Graben in der Ortschaft Vetrice und dem Gemeindeforst "Macchiarella", der als öffentlicher Park genutzt wird. Ausserdem würde die Leitung für die Hochgeschwindigkeitsverbindung über weite Strecken neben der bereits vorhandenen ENEL-Leitung verlaufen, wodurch die Gefahr besteht, daß die elektromagnetischen Wellen in diesem Gebiet ein kritisches Maß erreichen. Die Gemeinde San Cesareo hat schließlich am 28. Februar 1997 ein erläuterndes Schreiben an das für die Arbeiten zuständige Konsortium IRICAV UNO, an den Präfekten von Rom, die Region Lazio und die Provinz Rom gerichtet, in dem sie auf die Angelegenheit aufmerksam macht. Unter diesen Umständen werden an die Kommission folgende Fragen gerichtet: 1. Hält sie es nicht für erforderlich, in dieser kritischen Situation zu überprüfen, ob die Richtlinie 85/337/EWG ((ABl. L 175 vom 5.7.1985, S. 40.)) eingehalten wurde, insbesondere was die Beteiligung der verschiedenen Verwaltungsebenen am Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung betrifft? 2. Können in dem Fall, daß ein Verstoß festgestellt wird, die Arbeiten eingestellt werden, sofern sie bereits begonnen haben, bzw. kann das gesamte Verfahren noch einmal überprüft werden, um es in Einklang mit den europäischen Rechtsvorschriften zu bringen? Gemeinsame Antwort von Frau Bjerregaard im Namen der Kommission auf die Schriftlichen Anfragen E-3000/97 und E-3106/97 (14. November 1997) Die Frau Abgeordnete wird auf die Antwort der Kommission auf ihre schriftliche Anfrage E-2351/97 ((ABl. C 82 vom 17.3.1998, S. 62 )) verwiesen.