SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2990/97 von Joan VALLVÉ an die Kommission. Projekt zur Sandgewinnung im Südosten von Mallorca
Amtsblatt Nr. C 134 vom 30/04/1998 S. 0048
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2990/97 von Joan Vallvé (ELDR) an die Kommission (1. Oktober 1997) Betrifft: Projekt zur Sandgewinnung im Südosten von Mallorca Die Generaldirektion des Umweltministeriums der spanischen Regierung hat die erforderlichen Schritte zur Genehmigung eines neuen Gebiets für die Gewinnung von Tiefseesand an der balearischen Küste eingeleitet. Im Zuge dieses Vorhabens sollen 8 Millionen m3 Sand ausgehoben werden; betroffen ist eine Fläche von 72-170 ha an der Südostküste der Balearen. Der so gewonnene Sand soll zur "Regenerierung" von Stränden verwendet werden. Die ungeheuren Ausmasse des Projekts haben bei den Fischern der Region grosse Besorgnis ausgelöst, da sie die Zerstörung ihrer traditionellen Fanggebiete befürchten, wie es 1989 an der Bucht von Palma schon einmal geschehen war, nachdem 500.000 m3 ausgehoben worden waren. Bei der 16-fachen Menge könnten die Folgen für Umwelt und Wirtschaft katastrophal sein, zumal das genannte Vorhaben in den von Posidonia Oceánica bewohnten Zonen durchgeführt werden soll, die durch die Richtlinie 92/43/EWG ((ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7. )) ausdrücklich geschützt ist. Bereits vor zwei Jahren haben wir uns mit dieser Frage an die Kommission gewandt, was auf der Insel Mallorca mit Jubel begrüsst wurde. Ist die Kommission über das genannte Vorhaben und die Folgen, die es im Sinne von Richtlinie 85/337EWG ((ABl. L 175 vom 5.7.1985, S. 40. )) über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten privaten und öffentlichen Vorhaben für die Wirtschaft und das Ökosystem der Region haben würde, informiert? Ist die Kommission der Ansicht, daß es in einer Region wie dem balearischen Meer, wo die Fanggründe Jahr für Jahr durch illegale Fangtechniken, das Ausheben von Sand und die Verschmutzung weiter erschöpft werden, vernünftig ist, Projekte fortzuführen, die mit so grossen Umweltbelastungen verbunden sind wie das hier genannte? Antwort von Frau Bjerregaard im Namen der Kommission (13. November 1997) Durch seine schriftliche Anfrage E-2730/94 ((ABl. C 152 vom 19.06.1995. )) brachte der Herr Abgeordnete der Kommission zur Kenntnis, daß die spanischen Behörden die Gewinnung von Tiefseesand vor Mallorca zum Zwecke der Regenerierung mehrerer Strände genehmigt hatten. Es wurde angegeben, daß diese Aushebungen die Wiesen von Posidonia Oceania, einen der Lebensräume nach Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen ((ABl. L 206 vom 22.7.1992. )), zerstören könnten. Die Sandgewinnung ist eines der Projekte, die im Anhang II der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten ((ABl. L 175 vom 5.7.1985. )) aufgeführt sind. Laut Artikel 4 Absatz 2 müssen die im Anhang II aufgezählten Vorhaben der in den Artikeln 5 bis 10 vorgesehenen Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden, wenn ihre Merkmale nach Auffassung der Mitgliedstaaten dies erfordern. Als Antwort auf eine Aufforderung zur Stellungnahme durch die Kommission gaben die spanischen Behörden an, daß das fragliche Projekt vor der Erteilung der Genehmigung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Richtlinie 85/337/EWG unterzogen worden sei. Die Erklärung über die Umweltverträglichkeit des Projekts wurde im spanischen Amtsblatt ((BÖ Nr. 138 vom 7.6.1996. )) veröffentlicht. Die Erklärung sah Maßnahmen zur Minimierung der Umweltbelastung sowie einen während des Abbaus zu beachtenden Umweltüberwachungsplan vor. Den spanischen Behörden zufolge soll der gewählte Standort für die Sandgewinnung die Wiesen von Posidonia Oceania nicht beeinträchtigen. Die Kommission hat keine Kenntnis des in dieser Anfrage erwähnten Projekts. Dennoch wird sie sich erneut an die spanischen Behörden wenden, um sich von der Einhaltung der obengenannten Richtlinien zu überzeugen.