SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2944/97 von Graham WATSON an die Kommission. Internationales Strafgericht
Amtsblatt Nr. C 102 vom 03/04/1998 S. 0152
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2944/97 von Graham Watson (ELDR) an die Kommission (17. September 1997) Betrifft: Internationales Strafgericht Wie beurteilt die Kommission in Anbetracht der beschränkten Befugnisse des internationalen Gerichtshofs die derzeitigen Verhandlungen im Hinblick auf die Schaffung eines internationalen Strafgerichts, das befugt wäre, Einzelpersonen ohne Vetorecht einzelstaatlicher Regierungen wegen Völkermords, Angriffshandlungen, Kriegsverbrechen und anderer Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich zu verfolgen? Unterstützt die Kommission den Vorschlag, Einzelpersonen und Bürgergruppen sowie einzelstaatlichen Regierungen und dem Ankläger des internationalen Strafgerichts das Recht zuzusprechen, solche Fälle vor Gericht zu bringen? Antwort von Herrn Van den Brök im Namen der Kommission (8. Oktober 1997) Die Kommission ist von der Notwendigkeit der Schaffung eines internationalen Strafgerichts überzeugt. Die Ereignisse der letzten Jahre haben die dringende Notwendigkeit vor Augen geführt, eine ständige Einrichtung zu schaffen, die eine wichtige Rolle bei der Verhinderung schwerer Verletzungen des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte spielen und wesentlich dazu beitragen kann, daß solche Taten nicht ungestraft bleiben. Die Kommission beteiligt sich nicht an den laufenden Verhandlungen über die Schaffung des internationalen Strafgerichts und hält es nicht für angebracht, sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu den Befugnissen dieses Organs zu äussern.