91997E2906(01)

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2906/97 von Elly PLOOIJ-VAN GORSEL an die Kommission. Sondersteuer auf Krankheitskosten für EU- Bürger im Staat New York (ERGAENZENDE ANTWORT)

Amtsblatt Nr. C 174 vom 08/06/1998 S. 0016


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2906/97 von Elly Plooij-van Gorsel (ELDR) an die Kommission (3. September 1997)

Betrifft: Sondersteuer auf Krankheitskosten für EU-Bürger im Staat New York

1. Ist der Kommission bekannt, daß der Staat New York bei Besuchern (Touristen) von ausserhalb der Vereinigten Staaten eine Sondersteuer von 32% auf Arztkosten erhebt, um damit die Arztkosten armer (nicht versicherter) amerikanischer Bürger zu bezahlen?

2. Handelt es sich dabei nach Auffassung der Kommission um eine unerlaubte Diskriminierung nichtamerikanischer Bürger gegenüber amerikanischen Bürgern?

3. Ist die Kommission der Ansicht, daß dies im Krankheitsfall zu einer unerwünschten Vergrösserung der Belastung und sogar zu grossen finanziellen Problemen für EU-Bürger in den Vereinigten Staaten führen kann? Schließlich decken europäische Kranken- und Reisekostenversicherungen diese zusätzlichen Kosten nicht. EU-Bürger sind jetzt verpflichtet, eine Zusatzversicherung abzuschließen oder selber ein unannehmbares Risiko einzugehen.

4. Steht diese Vorgehensweise im Widerspruch zu Vereinbarungen zwischen den Vereinigten Staaten und der EU (z.B. im Rahmen der WTO)?

5. Was gedenkt die Kommission in diesem Zusammenhang zu unternehmen?

Ergänzende Antwort von Sir Leon Brittan im Namen der Kommission (15. Dezember 1997)

Ihre Antwort vom 19. September 1997 ((ABl. C 60 vom 25.2.1998, S. 140. )) kann die Kommission nunmehr wie folgt ergänzen:

Aus den der Kommission vorliegenden Informationen geht nicht hervor, daß der Staat New York eine zusätzliche Abgabe von 32% auf die Gesundheitsausgaben von Besuchern (Touristen) erhebt, die nicht aus den USA stammen, um damit die Gesundheitskosten für arme (nicht versicherte) Amerikaner zu decken.

Nach den verfügbaren Informationen verlangen Krankenhäuser, medizinische Einrichtungen und Laboratorien einen Zuschlag von 12% sowohl von Nicht-Amerikanern als auch von Amerikanern, die nicht Mitglied einer "management care group" sind, einer weniger teuren Form der Krankenversicherung, bei der die Wahl der Ärzte eingeschränkt und eine Hoechstsatz für die Erstattung von medizinischen Ausgaben festgelegt ist. Diese Mittel dienen der Auffuellung eines zentralen Fonds, mit dem ein Teil der Gesundheitsausgaben der nichtversicherten amerikanischen Bürger gedeckt wird.

Die Kommission ist der Ansicht, daß diese Angelegenheit eher in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten als die der Kommission fällt.