91997E2677

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2677/97 von Ursula SCHLEICHER an die Kommission. Washingtoner Artenschutzübereinkommen - Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

Amtsblatt Nr. C 082 vom 17/03/1998 S. 0126


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2677/97 von Ursula Schleicher (PPE) an die Kommission (1. September 1997)

Betrifft: Washingtoner Artenschutzuebereinkommen - Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels

Im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 61 ist unter dem 3.3.1997 die Verordnung (EG) Nr. 338/97 des Rates vom 9.12.1996 veröffentlicht worden. Bereits im Amtsblatt vom 17.4.1997 musste eine Berichtigung erscheinen, weil das Inkrafttreten zum 1.1.1997 veröffentlicht wurde, obwohl die Verordnung erst am 1.6.1997 in Kraft getreten ist.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit in Deutschland weist darauf hin, daß der Text der Veröffentlichung im Amtsblatt darüber hinaus noch weitere Fehler, auch in den Anhängen, enthalte. Es bleibe deshalb die entsprechende Änderungsverordnung der EG abzuwarten.

Wie kann in Zukunft sichergestellt werden, daß veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte im Amtsblatt der Europäischen Union weniger Fehler enthalten, so daß nicht im nachhinein mehrere Änderungsverordnungen erlassen werden müssen?

Antwort von Herrn Oreja im Namen der Kommission (13. Oktober 1997)

Die Veröffentlichung von Verordnungen fällt in die Zuständigkeit des Rates.

In diesem Fall fanden sich die Fehler im Manuskript selbst, sie sind nicht das Ergebnis eines Fehlers beim Druck.

Das Amt für amtliche Veröffentlichungen der Europäischen Gemeinschaften ändert nichts am Inhalt des Amtsblattes.