91997E2661

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2661/97 von Patricia McKENNA an den Rat. Notwendigkeit zur Einbeziehung von Übereinkommen der Internationalen Arbeits-organisation in die Welthandelsorganisation

Amtsblatt Nr. C 082 vom 17/03/1998 S. 0124


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2661/97 von Patricia McKenna (V) an den Rat (1. September 1997)

Betrifft: Notwendigkeit zur Einbeziehung von Übereinkommen der Internationalen Arbeits-organisation in die Welthandelsorganisation

Solidar, das Bündnis der Nichtregierungsorganisationen, das für die Rechte der Arbeitnehmer und Gewerkschaften eintritt, hat eine Kampagne zur Einbeziehung von sieben wichtigen Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) in die Welthandelsorganisation (WTO) eingeleitet.

Die Übereinkommen zielen auf den Schutz von Grundrechten am Arbeitsplatz einschließlich des Rechts auf Beitritt zu einer Gewerkschaft ab, ferner auf das Recht, keine Sklaven- oder Zwangsarbeit leisten zu müssen, das Recht auf eine eigene Kindheit und das Recht auf negative Diskriminierung aus Gründen der Geschlechtszugehörigkeit, Rasse, Religion, ethnischen oder politischen Überzeugungen.

Unterstützt der Ministerrat die Vorschläge von Solidar? Wird er dafür eintreten, daß die WTO sich zur Wahrung der Rechte von Arbeitnehmern und Gewerkschaften entsprechend diesen Vorschlägen verpflichtet?

Antwort (28. Oktober 1997)

Auf der ersten WTO-Ministerkonferenz vom 9. bis 13. Dezember 1996 in Singapur wurde das Problem der grundlegenden arbeitsrechtlichen Regelungen eingehend erörtert. Der Rat erinnert die Frau Abgeordnete diesbezueglich daran, daß in der Abschlusserklärung, die auf dieser Konferenz mit Zustimmung der Europäischen Union verabschiedet wurde, eindeutig festgestellt wurde, daß für die Ausarbeitung dieser Regelungen und die weiteren Schritte die IAO zuständig ist. In der Erklärung wurde jedoch auch hervorgehoben, daß die Sekretariate der WTO und der IAO ihre derzeitige Zusammenarbeit fortsetzen werden.