91997E2628

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2628/97 von Roberta ANGELILLI an die Kommission. Entwicklungsprojekt der Stadt Rom für Corviale

Amtsblatt Nr. C 082 vom 17/03/1998 S. 0117


SCHRIFTLICHE ANFRAGE P-2628/97 von Roberta Angelilli (NI) an die Kommission (22. Juli 1997)

Betrifft: Entwicklungsprojekt der Stadt Rom für Corviale

Im Laufe des Jahres 1995 hat die Stadtverwaltung Rom mit Hilfe der Beratungsfirma "IG Società per l'Imprenditorialità Giovanile Spa" eine wissenschaftliche Untersuchung begonnen, deren Ziel es ist, die Schaffung neuer Unternehmen in einem am Stadtrand gelegenen und besonders ärmlichen Viertel namens Corviale zu fördern. Dieses unter der Bezeichnung "Missione di Sviluppo" laufende Projekt hätte offenbar in die konkrete Finanzierung der besten von den jungen Leuten des Stadtteils vorgelegten unternehmerischen Projekte nach Beratung durch die IG münden sollen.

Die IG hat die ihr übertragene Aufgabe erfuellt und die besten Projektvorschläge ausgewählt. Dennoch hat die Stadtverwaltung keinerlei Finanzmittel zur Verfügung gestellt, womit sie die potentiellen Jungunternehmer enttäuscht und die von der Verwaltung der "Missione di Sviluppo" unternommenen Anstrengungen zunichte gemacht hat.

Angesichts der gegebenen Versprechungen und zwei Jahre nach dem Scheitern dieser Initiative der römischen Stadtverwaltung wird die Kommission aufgefordert, folgendes mitzuteilen:

1. Stehen derartige kraft- und wirkungslose Initiativen nicht im Widerspruch zum gesunden Menschenverstand sowie zu den jüngsten Beschlüssen auf europäischer Ebene, die auf die Stützung der Beschäftigung und der Unternehmen in den benachteiligten Bereichen der grossen Ballungsräume abzielen und in denen eher konkrete, innovative, sofort wirksame und reproduzierbare Vorgehensweisen auf breiter Basis empfohlen werden?

2. Ist die jüngste Mitteilung der Kommission mit der Annahme eines "speziellen Rahmens" für die staatlichen Beihilfen zugunsten von Unternehmen am Rand der Großstädte auch auf Corviale anwendbar? Wird es auf der Grundlage dieser Mitteilung der Kommission letztendlich möglich sein, in Corviale die seinerzeit ausgewählten, aber niemals realisierten, unternehmerischen Vorhaben zu finanzieren?

3. Sind der Kommission erfolgreich durchgeführte analoge Initiativen am Stadtrand anderer europäischer Hauptstädte bekannt?

Antwort von Herrn Van Miert im Namen der Kommission (11. September 1997)

Der von der Kommission am 2. Oktober 1996 angenommene Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen an Unternehmen in benachteiligten Stadtvierteln ((ABl. C 146 vom 14.5.1997. )) verfolgt den Zweck, Regeln festzulegen, mit denen die Stadtviertel bestimmt werden können, die als benachteiligte Stadtviertel angesehen werden und somit im Rahmen bestimmter Voraussetzungen und Hoechstsätze staatliche Beihilfen erhalten können. Gemäß Artikel 93 Absatz 3 EG-Vertrag haben die Mitgliedstaaten der Kommission die Vorhaben zur Genehmigung zu melden, die sie in diesem Zusammenhang ausarbeiten.

Was das Viertel Corviale in Rom anbetrifft, auf das die Frau Abgeordnete in ihrer Frage eingeht, so hat die Kommission bis heute keine Meldung der italienischen Regierung erhalten; sie ist über ein Vorhaben im Zusammenhang mit diesem Viertel nicht unterrichtet. Über Vorhaben, die der Frau Abgeordneten zufolge von der Beratungsfirma "IG Società per l'imprenditorialità Giovanile Spa" geprüft worden sein sollen, besitzt die Kommission nicht die erforderlichen Informationen, die ihr eine Beurteilung der Vereinbarkeit mit dem betreffenden Gemeinschaftsrahmen ermöglichen würden. Es ist Aufgabe der italienischen Regierung, gegebenenfalls die Meldung bei der Kommission gemäß den Bestimmungen des Artikels 93 Absatz 3 EG-Vertrag vorzunehmen.