SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2240/97 von Richard HOWITT an die Kommission. Binnenmarkt für die Reparatur und Wartung von Flugzeugen
Amtsblatt Nr. C 076 vom 11/03/1998 S. 0081
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2240/97 von Richard Howitt (PSE) an die Kommission (2. Juli 1997) Betrifft: Binnenmarkt für die Reparatur und Wartung von Flugzeugen Kann die Kommission aufgrund einer Nachfrage von Flugzeugwartungsunternehmen am Flughafen Southend in meinem Wahlkreis mitteilen, welche spezifischen Statistiken ihr für jeden Mitgliedstaat über staatliche Beihilfen für die Reparatur und Wartung von Flugzeugen im Gegensatz zu Beihilfen für den Luftfahrtsektor im allgemeinen vorliegen? Beabsichtigt die Kommission, weitere Bewertungen in diesem Zusammenhang vorzunehmen? Wird die Kommission weitere Vorschläge zur Gewährleistung des freien Wettbewerbs bei der Reparatur und Wartung von Flugzeugen vorlegen, und zu welchem Termin rechnet die Kommission mit dem Funktionieren eines uneingeschränkten Binnenmarkts in diesem Sektor? Antwort von Herrn Van Miert im Namen der Kommission (4. September 1997) Der Kommission liegen keine spezifischen Statistiken über die Beihilfen der Mitgliedstaaten für Flugzeugwartungsunternehmen vor. Die Erstellung solcher Statistiken würde sich als äusserst schwierig erweisen, da die Flugzeugwartung nicht zu den sogenannten sensiblen Sektoren gehört, für die es einen besonderen Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen gibt und die Mitgliedstaaten somit verpflichtet sind, der Kommission jeden Beihilfefall einzeln zu notifizieren. Folglich können die Mitgliedstaaten Zuwendungen zugunsten von Flugzeugwartungsunternehmen auf der Grundlage von Beihilferegelungen gewähren, die zuvor von der Kommission genehmigt worden sind und müssen die Beihilfefälle nicht einzeln notifizieren, sofern die Förderung nach Maßgabe der genehmigten Regelung erfolgt. Deshalb ist die Kommission nicht über einzelne Beihilfefälle informiert und kann auch keine Statistiken über die so gewährten Beihilfen erstellen. Doch obwohl die Flugzeugwartungsbranche nicht als sensibler Sektor im obengenannten Sinne gilt, verfügt die Kommission über ausreichende Mittel, um den Wettbewerb innerhalb dieses Sektors auf dem Binnenmarkt zu gewährleisten. Die verschiedenen horizontalen Gemeinschaftsrahmen und Leitlinien, wie der Gemeinschaftsrahmen für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen (FuE) oder die Leitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten, die von der Kommission erarbeitet und auf alle Wirtschaftszweige Anwendung finden, ermöglichen eine wirksame Kontrolle staatlicher Beihilfen für Flugzeugwartungsunternehmen, um etwaige Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß die Kommission in Anwendung der Gemeinschaftsleitlinien für staatliche Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen an Unternehmen in Schwierigkeiten erst vor kurzem das Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 EGV eingestellt hat, das wegen der vom Land Niedersachsen an ASL Lemwerder, einem auf die Flugzeugwartung spezialisierten Unternehmen, gewährten Beihilfe eröffnet worden war.