91997E2192

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2192/97 von Hiltrud BREYER an den Rat. "Novel-Food"-Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Erfassung und Sicherheitsgarantien bei Novel-Food-Produkten

Amtsblatt Nr. C 082 vom 17/03/1998 S. 0043


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2192/97 von Hiltrud Breyer (V) an den Rat (25. Juni 1997)

Betrifft: "Novel-Food"-Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Erfassung und Sicherheitsgarantien bei Novel-Food-Produkten

Ist vorgesehen, daß Behörden erfassen sollen, in welchen Lebensmitteln die verschiedenen Hersteller gentechnisch veränderte Produkte einsetzen, damit beim Auftreten einer derzeit nicht auszuschließenden gesundheitlichen Auswirkung nach dem Verzehr derartiger Lebensmittel ein flächendeckender Rückruf der betreffenden Produkte erfolgen kann?

Gemeinsame Antwort auf die Schrifltichen Anfragen E-2192/97 und E-2204/97 (28. Oktober 1997)

Unbeschadet der einschlägigen einzelstaatlichen Vorschriften sieht beispielsweise Artikel 5 der von der Frau Abgeordneten zitierten Verordnung bereits die Veröffentlichung einer Zusammenfassung der Mitteilungen vor. Dasselbe gilt für die nach Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung zu treffenden Entscheidungen.

Diese Bestimmungen dürften einem Mitgliedstaat gegebenenfalls die Umsetzung von Artikel 12 der Verordnung im Hinblick auf die Einschränkung oder Aussetzung des Handels oder der Verwendung eines gesundheitsgefährdenden Lebensmittels oder einer gesundheitsgefährdenden Lebensmittelzutat in seinem Hoheitsgebiet erleichtern.

Ferner sieht Artikel 14 unbeschadet der Bestimmungen des Artikels 10 der Verordnung, der einschlägigen einzelstaatlichen Vorschriften und gebenenfalls der Bestimmungen des Artikels 22 der Richtlinie 90/220/EWG ((ABl. L 117 vom 8.5.1990. )) einen Bericht der Kommission über die Durchführung der Verordnung und eine Überprüfung "ihrer Auswirkungen auf die Verbraucherinformation" vor.