91997E2190

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2190/97 von Hiltrud BREYER an den Rat. "Novel-Food"-Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Hinterlegung von genveränderten Ausgangssorten und daraus gezüchteten Sorten

Amtsblatt Nr. C 082 vom 17/03/1998 S. 0042


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2190/97 von Hiltrud Breyer (V) an den Rat (25. Juni 1997)

Betrifft: "Novel-Food"-Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Hinterlegung von genveränderten Ausgangssorten und daraus gezuechteten Sorten

Ist vorgesehen, daß seitens der Hersteller sowohl gentechnisch veränderte Ausgangssorten als auch die aus diesen Ausgangssorten durch Zuechtung hervorgegangenen Sorten parallel zur Prüfung hinterlegt werden müssen, da signifikante Veränderungen teilweise nur aus dem direkten Vergleich ersichtlich werden?

Gemeinsame Antwort auf die Schriftlichen Anfragen E-2188/97, E-2190/97 und E-2194/97 (28. Oktober 1997)

Die Angaben, die im Auftrag auf Inverkehrbringen beizubringen sind, werden durch Artikel 4 Absatz 4, gegebenenfalls ergänzt gemäß Artikel 4 Absatz 5, oder gegebenenfalls durch Artikel 3 Absatz 4 bzw. durch Artikel 9 Absatz 1 der von der Frau Abgeordneten genannten Verordnung festgelegt.

Diese Angaben sind unbeschadet der Durchführung der Prüfverfahren durch die Prüfstellen, die in Artikel 4 Absatz 3 dieser Verordnung genannt werden, zu erbringen.