SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2132/97 von Hiltrud BREYER an den Rat. "Novel-Food"-Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Zulassungsvoraussetzungen: Überprüfung der Herstellerangaben
Amtsblatt Nr. C 082 vom 17/03/1998 S. 0033
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2132/97 von Hiltrud Breyer (V) an den Rat (24. Juni 1997) Betrifft: "Novel-Food"-Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Zulassungsvoraussetzungen: Überprüfung der Herstellerangaben 1. Welche Angaben sollen als Bewertungsgrundlage dienen? 2. Ist eine unabhängige Prüfung der vom Hersteller eingereichten Daten vorgesehen? Gemeinsame Antwort auf die Schriftlichen Anfragen E-2132/97 und E-2134/97 (20. Oktober 1997) Artikel 6 der Verordnung 258/97 und gegebenenfalls Artikel 7 Absatz 1 sowie Artikel 9 dieser Verordnung enthalten die für die Prüfungen erforderlichen Angaben und die Einzelheiten zu ihrer Durchführung. Im Rahmen der Pflichten nach Maßgabe des Artikels 6 sind für die Verfahren, an die sich die zuständigen Prüfstellen halten, die Mitgliedstaaten zuständig.