91997E1984

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1984/97 von Esko SEPPÄNEN an die Kommission. Schuldenbetrag der Mitgliedstaaten aufgrund der Pensionsverpflichtungen und deren Verwaltung nach Einführung der einheitlichen Währung

Amtsblatt Nr. C 082 vom 17/03/1998 S. 0022


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1984/97 von Esko Seppänen (GÜ/NGL) an die Kommission (9. Juni 1997)

Betrifft: Schuldenbetrag der Mitgliedstaaten aufgrund der Pensionsverpflichtungen und deren Verwaltung nach Einführung der einheitlichen Währung

Die EU-Mitgliedsländer sind verschieden, und sie haben unterschiedliche wirtschaftlich-soziale Strukturen. In den einzelnen Ländern bestehen unterschiedliche Pensionssysteme, und die öffentliche Hand hat bei weitem nicht überall für die Deckung der künftigen Pensionsausgaben Sorge getragen.

Hat die Kommission untersucht, in welcher Höhe Schulden wegen Pensionsverpflichtungen in den einzelnen Mitgliedsländern bestehen und wie gewährleistet wird, daß nach Einführung der einheitlichen Währung jedes Land die eigenen Pensionsverpflichtungen selbst verwaltet?

Antwort von Herrn de Silguy im Namen der Kommission (4. September 1997)

Die sozialen Alterssicherungssysteme unterscheiden sich zwischen den Mitgliedstaaten in mancher Hinsicht, z.B. Deckung und Berechtigung sowie Beitrags- und Leistungshöhe. Ausserdem bestehen in den meisten Mitgliedstaaten normalerweise Sondersysteme für verschiedene Berufsgruppen (Arbeiter, Angestellte, Beamte). Gemeinsam ist diesen Regelungen jedoch meist die Umlagebasis, d.h. die laufenden Leistungsansprüche der Rentner werden aus den laufenden Beiträgen der Erwerbstätigen finanziert. Somit gibt es keine "Kapitaldeckung" künftiger Rentenverbindlichkeiten, und das Fortbestehen des Systems beruht auf Solidarität, d.h. auf der Bereitschaft jeder Generation im erwerbsfähigen Alter, die vorherige Generation zu unterstützen.

Die Kommission selbst hat keine Berechnungen für die Rentenverpflichtungen der Mitgliedstaaten angestellt, doch gab es hierzu in den letzten Jahren zahlreiche Studien. Normalerweise übersteigt der Gegenwartswert der künftig auf der Grundlage der aufgelaufenen Ansprüche zu zahlenden Renten das jeweilige jährliche Bruttoinlandsprodukt des Landes. Jedoch sind derartige Berechnungen im höchsten Masse abhängig von Änderungen in den zugrundeliegenden Annahmen (Lebenserwartung, Erwerbsquote, Preis- und Lohnentwicklung) und sind mit Vorsicht zu interpretieren. Ein hohes Verhältnis Verbindlichkeiten zu BIP impliziert nicht unbedingt ein Ungleichgewicht in den auf Umlagen basierenden Rentensystemen. Zur Bewertung der Stabilität eines Systems ist den prognostizierten Mitteln zur Zahlung der aufgelaufenen Rentenansprüche und den künftigen Entwicklungen der Beschäftigung und des Pro-Kopf-Einkommens Rechnung zu tragen (((Weitere Informationen, einschließlich der genannten Ergebnisse der Schätzungen der Rentenverpflichtungen, siehe Europäischen Kommission, Jahreswirtschaftsbericht 1997, Brüssel, 12.2.1997, II/671/96) )).

Es ist jedoch keinesfalls Aufgabe der Kommission, dafür zu sorgen, daß die Mitgliedstaaten ihren Rentenverpflichtungen nachkommen können. Dafür sind allein die Mitgliedstaaten zuständig. Die Wirtschafts- und Währungsunion und die Einführung des Euro haben keinerlei Auswirkung auf diese Verantwortung und keine unmittelbaren Folgen für den Bestand eines Rentensystems.