SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1882/97 von Amedeo AMADEO an die Kommission. Folgerecht
Amtsblatt Nr. C 045 vom 10/02/1998 S. 0118
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1882/97 von Amedeo Amadeo (NI) an die Kommission (2. Juni 1997) Betrifft: Folgerecht Unter Hinweis auf die Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes" (KOM(96) 97 endg. - 96/0085 COD) ((ABl. C 178 vom 21.6.1996, S. 16. )), in Anerkennung der in dem Vorschlag für eine Richtlinie enthaltenen Bestimmungen zur Beseitigung der Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt, mit der Feststellung, daß die Verwaltung des Folgerechts durch eine Verwertungsgesellschaft die geeignetste Lösung zur Wahrung der Interessen der Urheber darstellt, erfreut über die Anwendung des Prinzips der Gegenseitigkeit gegenüber Drittländern, wird gefordert, daß das Sammeln von Informationen in geeigneten Bestimmungen geregelt wird und daß die Urhebergesellschaften bei der Informationserhebung eine effektive Rolle spielen. Antwort von Herrn Monti im Namen der Kommission (10. Juli 1997) Die Kommission ist sich dessen bewusst, daß sich der Wirtschafts- und Sozialausschuß in seiner Stellungnahme zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über das Folgerecht des Urhebers des Originals eines Kunstwerkes ((KOM(96) 97. )) dafür ausgesprochen hat, daß den Verwertungsgesellschaften eine entscheidende Rolle bei der Erfassung von Informationen über die Veräusserung von Originalen eines Kunstwerks zugestanden wird. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, daß die Rolle der Verwertungsgesellschaften bereits in dem Richtlinienvorschlag anerkannt wird, denn nach Artikel 6 Nummer 2 können die Mitgliedstaaten Verwertungsgesellschaften die Verwaltung des Folgerechts übertragen. Bei der Erstellung des geänderten Vorschlags wird die Kommission den Anregungen des Wirtschafts- und Sozialausschusses Rechnung tragen.