91997E1713

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1713/97 von Hiltrud BREYER an den Rat. Stromeinspeisegesetz

Amtsblatt Nr. C 076 vom 11/03/1998 S. 0046


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1713/97 von Hiltrud Breyer (V) an den Rat (22. Mai 1997)

Betrifft: Stromeinspeisegesetz

Erneuerbare Energien spielen für den Umwelt- und Klimaschutz eine herausragende Rolle. Diese Tatsache wurde zuletzt durch das Grünbuch für EE nachdrücklich bestätigt (KOM(96)576 endg.). Wirkungsvolle Maßnahmen zur Förderung und raschen Markteinführung EE sind daher unumgänglich. In Deutschland gibt es mit dem Stromeinspeisungsgesetz für EE seit Jahren ein solches effizientes Instrument, mit dem innerhalb von sechs Jahren mehr als 1.600 MW Windkraftleistung installiert werden konnten. Der Erfolg dieser gesetzlichen Maßnahme ist unbestreitbar, rief aber gleichzeitig den Widerstand der monopolistisch strukturierten deutschen Energiewirtschaft hervor, die plötzlich unliebsame Konkurrenz auf Erzeugerseite bekam.

1. Wie bewertet der Ministerrat die beihilfenrechtliche Auseinandersetzung um das Stromeinspeisungsgesetz und das Schreiben von Kommissar Van Miert an den deutschen Bundeswirtschaftsminister, datiert vom 26.10.1996?

2. Teilt der Ministerrat die Ansicht, daß das in Artikel 130r (2) EGV festgeschriebene Verursacherprinzip die Schaffung von Mechanismen erlaubt, die eine Umlage der möglichen Zusatzkosten einer umweltfreundlichen Energieerzeugung auf alle Stromkunden erlauben, so wie es etwa das Stromeinspeisungsgesetz für erneuerbare Energien in Deutschland vorsieht?

3. Wie bewertet der Ministerrat die Rolle erneuerbarer Energien zur Erfuellung der Klimaschutzverpflichtungen der Europäischen Union? Sind zur Erfuellung dieser Aufgabe nicht besondere Fördermaßnahmen zur Markteinführung erneuerbarer Energien notwendig?

Gemeinsame Antwort auf die Schriftlichen Anfragen E-1707/97, E-1709/97, E-1711/97 und E-1713/97 (25. September 1997)

1. Der Rat stimmt mit der Frau Abgeordneten darin überein, daß die erneuerbaren Energien bei den Bemühungen der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten um den Schutz der Umwelt eine wichtige Rolle spielen. In seinem gemeinsamen Standpunkt betreffen die Überprüfung des Programms der Europäischen Gemeinschaft für Umweltpolitik und Maßnahmen im Hinblick auf eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung - "Für eine dauerhafte und umweltgerechte Entwicklung" ((ABl. C 157 vom 24.6.1997, S. 12. )) - hat der Rat Prioritäten für den Energiesektor vorgeschlagen. Zu diesen gehören die Förderung der Energieeffiziens und des rationellen Energieeinsatzes sowie die Unterstützungder Entwicklung und Anwendung von energiesparenden Technologien und Verfahrensweisen, einschließlich der erneuerbaren Energieträger und der Kraft-Wärme-Kopplung durch entsprechende Programme und Maßnahmen, Sensibilisierungs- und Informationsmaßnahmen, sowie die Erarbeitung von Kriterien für die Überprüfung von Subventionssystemen, um nachteilige Anreize zu beseitigen.

Ferner enthält die von den für Energiefragen zuständigen Ministern auf der Tagung des Rates vom 27. Mai 1997 verabschiedete Entschließung des Rates betreffend die erneuerbaren Energiequellen den Standpunkt des Rates zu verschiedenen Fragen im Zusammenhang mit den erneuerbaren Energiequellen und insbesondere zu den Fragen, die im Grünbuch der Kommission für eine Gemeinschaftsstrategie "Energie für die Zukunft: erneuerbare Energiequellen" aufgeworfen werden. In der Entschließung wird eine Reihe von Maßnahmen aufgeführt, mit denen der Verbrauch an Energie aus erneuerbaren Energiequellen gesteigert werden könnte. Dazu gehören Aktionen und Maßnahmen betreffend Forschung, Entwicklung und Demonstration sowie die Marktbedingungen, die Verbraucheraufklärung und die Vertrauensbildung und schließlich die Koordinierung und die Erfolgskontrolle. In der Entschließung wird ferner festgestellt, daß eine aktive Politik seitens der Regierungen der Mitgliedstaaten und auf Gemeinschaftsebene erforderlich ist, um die Wettbewerbsfähigkeit von erneuerbaren Energiequellen zu verbessern.

Der Rat ist sich also durchaus der Anstrengungen bewusst, die erforderlich sind, wenn der Richtwert einer Verdoppelung des Gesamtanteils der erneuerbaren Energiequellen bis zum Jahre 2010 erreicht werden soll.

2. Es ist nicht Sache des Rates, zu legislativen Maßnahmen in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft Stellung zu nehmen. Gemäß Artikel 93 des EG-Vertrags ist die Kommission befugt, die in den Mitgliedstaaten bestehenden Beihilferegelungen darufhin zu überprüfen, ob sie mit dem Gemeinsamen Markt zu vereinbaren sind.

3. Dem Rat ist weder das in den Anfragen der Frau Abgeordneten genannte Schreiben noch die dort ebenfalls erwähnte interne Aufzeichnung der Kommissionsdienststellen bekannt.