SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1641/97 von Undine-Uta BLOCH von BLOTTNITZ an die Kommission. Safeguard-Kontrollen im deutschen Atomkraftwerk Unterweser
Amtsblatt Nr. C 060 vom 25/02/1998 S. 0032
SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1641/97 von Undine-Uta Bloch von Blottnitz (V) an die Kommission (14. Mai 1997) Betrifft: Safeguard-Kontrollen im deutschen Atomkraftwerk Unterweser Interne IÄA-Informationen besagen, daß (a) die Euratom-Behörde der internationalen Atomenergieagentur keine Kontrollen im bundesdeutschen Atomkraftwerk Unterweser erlaube. Ferner wird darauf hingewiesen, daß es (b) qualitative Unterschiede bzgl. der technischen Kontrollmöglichkeiten zwischen der IÄA und Euratom gebe, und zwar in der Weise, daß die Möglichkeiten der Euratom-Behörde schlechter seien als jene der IÄA. Treffen diese Aussagen zu? Wenn ja, mit welcher Begründung wird der Zugang und die Überprüfung des MOX-Brennstoffes im Atomkraftwerk Unterweser verweigert? Wenn ja, woran liegt es, daß die Kontrollmöglichkeiten der Euratom-Behörde schlechter sind, und warum wird nicht die bestmögliche Technik verwendet? Antwort von Herrn Papoutsis im Namen der Kommission (22. juli 1997) Die Kommission möchte der Frau Abgeordneten mitteilen, daß der Zugang nicht verweigert wurde. Vielmehr geht es um die Genauigkeit der Messungen. Die Kommission verweist die Frau Abgeordnete auf ihre Antwort auf deren schriftliche Anfrage E-1642/97 ((Siehe Seite 33. )).