91997E1235

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 1235/97 von Laura GONZÁLEZ ÁLVAREZ an die Kommission. Wohnungsbauprojekt in Sanlucar de Barrameda (Spanien)

Amtsblatt Nr. C 021 vom 22/01/1998 S. 0033


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-1235/97 von Laura González Álvarez (GÜ/NGL) an die Kommission (7. April 1997)

Betrifft: Wohnungsbauprojekt in Sanlucar de Barrameda (Spanien)

Nach kürzlich in den Kommunikationsmedien in Andalusien (Spanien) erschienenen Meldungen hat die Kommission ein "Gutachten" über die Umweltverträglichkeit eines Wohnungsbauprojekts (Projekt Hohenlohe) erstellt, das möglicherweise gegen die Gemeinschaftsbestimmungen im Umweltbereich verstösst.

Kann die Kommission Auskunft über die Rechtsnatur dieses "Gutachtens" geben und erläutern, auf welche Grundlagen sich dieses stützt?

Wird dieses Vorhaben durch Gemeinschaftszuschüsse aus den Strukturfonds unterstützt? Wenn nein, sind dadurch möglicherweise andere Projekte gefährdet, die im Rahmen des operationellen Programms Doñana II aus Strukturfondsmitteln finanziert werden?

Antwort von Frau Wulf-Mathies im Namen der Kommission (29. Mai 1997)

Der Kommission sind in Andalusien erschienene Veröffentlichungen über ein von ihr erstelltes "Gutachten" zu einem Städtebauprojekt in Sanlucar de Barrameda nicht bekannt. Sie hat zu diesem Projekt auch keine Gutachten oder Stellungnahmen abgegeben oder abzugeben.

Die Gemeinschaft ist an der Finanzierung des Projekts Hohenlohe nicht beteiligt. Es liegt ausserhalb des Geltungsbereichs des Programms Doñana II und berührt die in dessen Rahmen bewilligten Fördermittel der Gemeinschaft nicht.