91996E2718

SCHRIFTLICHE ANFRAGE Nr. 2718/96 von Annemarie KUHN an die Kommission. Rinderwachstumshormone rBST

Amtsblatt Nr. C 091 vom 20/03/1997 S. 0025


SCHRIFTLICHE ANFRAGE E-2718/96 von Annemarie Kuhn (PSE) an die Kommission (16. Oktober 1996)

Betrifft: Rinderwachstumshormone rBST

In der Europäischen Union ist die Anwendung und das Inverkehrbringen von rBST bis zum 31. Dezember 1999 verboten. Die Anwendung von rBST ist in einer Reihe von Drittländern zugelassen.

1. Ist der Kommission bekannt, daß Milch- bzw. Milchprodukte aus Ländern mit Zulassung von rBST in die Europäische Union importiert werden?

2. Wenn ja, aus welchen Ländern wird Milch bzw. werden Milchprodukte eingeführt?

3. Welche Mengen an Milch und Milchprodukten aus Ländern mit Zulassung von rBST werden nach Kenntnis der Kommission in die Europäische Union eingeführt und in welchen Mitgliedstaaten vermarktet?

Nach der Entscheidung 90/218/EWG ((ABl. L 116 vom 8.5.1990, S. 27 ))können die Mitgliedstaaten in begrenztem Umfang Feldversuche mit rBST zulassen.

4. In welchem Umfang finden in den Mitgliedstaaten Feldversuche mit rekombinanten Wachstumshormonen statt? Wurde nach jedem Feldversuch die Vermarktung der Lebensmittel ausgeschlossen? Wenn nicht, welche Lebensmittel wurden nach den Versuchen zur Vermarktung zugelassen?

Antwort von Herrn Fischler im Namen der Kommission (11. November 1996)

1. In der Entscheidung 94/936/EG des Rates ((ABl. L 366 vom 31.12.1994. )) zur Änderung der Entscheidung 90/218/EWG über das Inverkehrbringen und die Verabreichung von Rindersomatotropinen (BST) ist kein Einfuhrverbot für Milcherzeugnisse aus Drittländern vorgesehen, in denen BST an Rinder verabreicht werden darf.

2. Da Drittländer, in denen BST zugelassen ist, nicht verpflichtet sind, diese offiziell bekanntzugeben, verfügt die Kommission auch nicht über eine erschöpfende Liste dieser Länder. Ihres Wissens wird BST in folgenden Drittländern eingesetzt: Vereinigte Staaten, Mexiko, Südafrika, Simbabwe, Namibia, Algerien, Brasilien, Costa Rica, Honduras, Jamaika, Tschechische Republik, Slowakei, Rumänien, Bulgarien, Indien und Pakistan.

3. Sämtliche Mitgliedstaaten führen Milcherzeugnisse aus verschiedenen der vorgenannten Drittländer ein. 1995 importierte die Gemeinschaft 5 283 Tonnen Milcherzeugnisse aus den Vereinigten Staaten, 5 636 Tonnen aus der Tschechischen Republik, 2 264 Tonnen aus Slowakei und 1 810 Tonnen aus Bulgarien. Aus den übrigen genannten Drittländern wurden keine oder nur unerhebliche Mengen eingeführt.

4. Bislang hat kein Mitgliedstaat die in Artikel 2 der Ratsentscheidung 94/936/EG vorgesehenen Versuche durchgeführt, bei denen in begrenztem Umfang Rindersomatotropin verwendet werden darf.