Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 25. Januar 2024 –
Puma/EUIPO – Puma (puma soundproofing)
(Rechtssache T‑266/23) ( 1 )
„Unionsmarke – Widerspruchsverfahren – Anmeldung der Unionsbildmarke puma soundproofing – Ältere Unionsbildmarke PUMA – Relatives Eintragungshindernis – Keine Beeinträchtigung der Wertschätzung – Art. 8 Abs. 5 der Verordnung (EU) 2017/1001 – Klage, der offensichtlich jede rechtliche Grundlage fehlt“
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1. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke – Beurteilungskriterien (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 18-20) |
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2. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Voraussetzungen – Zusammenhang zwischen den Marken – Beurteilungskriterien (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 31, 32, 36, 37, 45, 51, 55, 56) |
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3. |
Unionsmarke – Definition und Erwerb der Unionsmarke – Relative Eintragungshindernisse – Widerspruch des Inhabers einer identischen oder ähnlichen bekannten älteren Marke – Auf nichtähnliche Waren oder Dienstleistungen erweiterter Schutz der bekannten älteren Marke – Bildmarken puma soundproofing und PUMA (Verordnung 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates, Art. 8 Abs. 5) (vgl. Rn. 44, 47-50, 52, 57-59) |
Tenor
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1. |
Die Klage wird abgewiesen. |
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2. |
Die Puma SE trägt ihre eigenen Kosten sowie die Kosten der Puma Srl. |
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3. |
Das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) trägt seine eigenen Kosten. |