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25.9.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 338/42 |
Klage, eingereicht am 14. August 2023 — Enterprise Holdings/EUIPO — Qommute (COMMUTE WITH ENTERPRISE)
(Rechtssache T-499/23)
(2023/C 338/54)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: Enterprise Holdings, Inc. (Saint Louis, Missouri, Vereinigte Staaten) (Prozessbevollmächtigter: M. Forde, Solicitor)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: Qommute SARL (Marseille, Frankreich)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Anmelderin der streitigen Marke: Klägerin
Streitige Marke: Anmeldung der Unionswortmarke COMMUTE WITH ENTERPRISE — Anmeldung Nr. 17 925 816
Verfahren vor dem EUIPO: Widerspruchsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Fünften Beschwerdekammer des EUIPO vom 1. Juni 2023 in der Sache R 1015/2022-5
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung aufzuheben; |
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hilfsweise die angefochtene Entscheidung dahin abzuändern, dass der Widerspruch an die Widerspruchsabteilung zurückverwiesen wird; |
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dem Beklagten die Kosten der Klägerin im vorliegenden Verfahren und im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO aufzuerlegen; hilfsweise, für den Fall, dass die andere Beteiligte vor der Beschwerdekammer des EUIPO dem Verfahren als Streithelferin beitritt, dem Beklagten und der Beteiligten gesamtschuldnerisch die Kosten der Klägerin im vorliegenden Verfahren und im Verfahren vor der Beschwerdekammer des EUIPO aufzuerlegen. |
Angeführter Klagegrund
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Verstoß gegen Art. 8 Abs. 1 Buchst. b der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates. |