15.5.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 173/40 |
Klage, eingereicht am 29. März 2023 — RT France/Rat
(Rechtssache T-169/23)
(2023/C 173/53)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: RT France (Boulogne-Billancourt, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwalt E. Piwnica)
Beklagter: Rat der Europäischen Union
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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den Beschluss (GASP) 2023/191 des Rates vom 27. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, für nichtig zu erklären; |
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dem Rat der Europäischen Union die gesamten Kosten aufzuerlegen; |
mit allen sich daraus ergebenden Rechtsfolgen.
Klagegründe und wesentliche Argumente
Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:
1. |
Der Beklagte habe die von Art. 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierte Meinungsäußerungsfreiheit verkannt. |
2. |
Der Beklagte habe die von Art. 16 der Charta der Grundrechte geschützte unternehmerische Freiheit verkannt. |
3. |
Der Beklagte habe den sich aus Art. 21 der Charta der Grundrechte ergebenden Grundsatz der Nichtdiskriminierung verkannt. |