15.5.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 173/40


Klage, eingereicht am 29. März 2023 — RT France/Rat

(Rechtssache T-169/23)

(2023/C 173/53)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: RT France (Boulogne-Billancourt, Frankreich) (vertreten durch Rechtsanwalt E. Piwnica)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Die Klägerin beantragt,

den Beschluss (GASP) 2023/191 des Rates vom 27. Januar 2023 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, für nichtig zu erklären;

dem Rat der Europäischen Union die gesamten Kosten aufzuerlegen;

mit allen sich daraus ergebenden Rechtsfolgen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Die Klage wird auf drei Gründe gestützt:

1.

Der Beklagte habe die von Art. 11 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union garantierte Meinungsäußerungsfreiheit verkannt.

2.

Der Beklagte habe die von Art. 16 der Charta der Grundrechte geschützte unternehmerische Freiheit verkannt.

3.

Der Beklagte habe den sich aus Art. 21 der Charta der Grundrechte ergebenden Grundsatz der Nichtdiskriminierung verkannt.