20.3.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 104/43 |
Klage, eingereicht am 8. Februar 2023 — W.B. Studio/EUIPO — E.Land Italy (BF BELFE)
(Rechtssache T-54/23)
(2023/C 104/64)
Sprache der Klageschrift: Englisch
Parteien
Klägerin: W.B. Studio Sas di Wivian Bodini & C. (Mailand, Italien) (vertreten durch Rechtsanwalt V. Piccarreta und Rechtsanwältin G. Romanelli)
Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)
Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: E.Land Italy Srl (Mailand, Italien)
Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO
Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer
Streitige Marke: Unionsbildmarke BF BELFE — Unionsmarke Nr. 139 840
Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren
Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 30. November 2022 in der Sache R 870/2021-1
Anträge
Die Klägerin beantragt,
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die angefochtene Entscheidung teilweise aufzuheben, soweit darin die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung bestätigt wird, und infolgedessen die streitige Marke für verfallen zu erklären; |
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dem Beklagten die Kosten des vorliegenden Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Nichtigkeitsabteilung und der Ersten Beschwerdekammer aufzuerlegen. |
Angeführte Klagegründe
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Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 18 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates; |
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Verstoß gegen Art. 19 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission. |