20.3.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 104/41


Klage, eingereicht am 7. Februar 2023 — W.B. Studio/EUIPO — E.Land Italy (BELFE)

(Rechtssache T-50/23)

(2023/C 104/62)

Sprache der Klageschrift: Englisch

Parteien

Klägerin: W.B. Studio Sas di Wivian Bodini & C. (Mailand, Italien) (vertreten durch Rechtsanwalt V. Piccarreta und Rechtsanwältin G. Romanelli)

Beklagter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO)

Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer: E.Land Italy Srl (Mailand, Italien)

Angaben zum Verfahren vor dem EUIPO

Inhaberin der streitigen Marke: Andere Beteiligte im Verfahren vor der Beschwerdekammer

Streitige Marke: Unionswortmarke BELFE — Unionsmarke Nr. 139 501

Verfahren vor dem EUIPO: Nichtigkeitsverfahren

Angefochtene Entscheidung: Entscheidung der Ersten Beschwerdekammer des EUIPO vom 30. November 2022 in der Sache R 869/2021-1

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die angefochtene Entscheidung teilweise aufzuheben, soweit darin die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung bestätigt wird, und infolgedessen die streitige Marke für verfallen zu erklären;

dem Beklagten die Kosten des vorliegenden Verfahrens einschließlich der Kosten des Verfahrens vor der Nichtigkeitsabteilung und der Ersten Beschwerdekammer aufzuerlegen.

Angeführte Klagegründe

Verstoß gegen Art. 58 Abs. 1 Buchst. a in Verbindung mit Art. 18 der Verordnung (EU) 2017/1001 des Europäischen Parlaments und des Rates;

Verstoß gegen Art. 19 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/625 der Kommission.