14.8.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 286/18


Vorabentscheidungsersuchen des Arbeitsgerichts Mainz (Deutschland) eingereicht am 2. Mai 2023 — TC gegen Firma Haus Jacobus Alten- und Altenpflegeheim gGmbH

(Rechtssache C-284/23, Haus Jacobus)

(2023/C 286/22)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Arbeitsgericht Mainz

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: TC

Beklagte: Firma Haus Jacobus Alten- und Altenpflegeheim gGmbH

Vorlagefrage

Der Gerichtshof der Europäischen Union wird nach Art. 267 AEUV um Vorabentscheidung über die Frage ersucht, ob die nationalen deutschen Regelungen der § § 4, 5 KSchG, wonach auch eine Frau, die als Schwangere besonderen Kündigungsschutz genießt, zur Erhaltung desselben zwingend innerhalb der dort normierten Fristen Klage erheben muss, mit der Richtlinie 92/85/EWG (1) vereinbar ist.


(1)  Richtlinie 92/85/EWG des Rates vom 19 Oktober 1992 über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz (zehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) (ABl. 2006, L 376, S. 36).