19.6.2023   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 216/30


Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 17. April 2023 — Herbaria Kräuterparadies GmbH gegen Freistaat Bayern

(Rechtssache C-240/23, Herbaria Kräuterparadies)

(2023/C 216/40)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Bundesverwaltungsgericht

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin: Herbaria Kräuterparadies GmbH

Beklagter, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter: Freistaat Bayern

Vorlagefragen

1.

Ist Art. 33 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/848 (1) dahin auszulegen, dass das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion für ein verarbeitetes Lebensmittel verwendet werden darf, das unter den Bedingungen des Art. 45 Abs. 1 dieser Verordnung zum Zweck des Inverkehrbringens in der Union als ökologisches/biologisches Erzeugnis eingeführt wird, das aber, weil es neben pflanzlichen Produkten Mineralstoffe und Vitamine nichtpflanzlichen Ursprungs enthält, nicht den Anforderungen des Art. 16 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang II, Teil IV, Nr. 2.2.2. Buchst. f jener Verordnung entspricht?

2.

Wenn Frage 1 zu bejahen ist: Folgt aus Art. 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, dass das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion für ein verarbeitetes Lebensmittel verwendet werden darf, wenn es aus der Europäischen Union stammt und den gleichwertigen Produktions- und Kontrollvorschriften eines nach Art. 48 Abs. 1 der Verordnung 2018/848 anerkannten Drittlands entspricht, nicht aber den Anforderungen des Art. 16 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang II, Teil IV, Nr. 2.2.2. Buchst. f der Verordnung?

3.

Folgt aus Art. 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, dass ein derartiges aus der Europäischen Union stammendes verarbeitetes Lebensmittel gemäß Art. 30 Abs. 1 der Verordnung 2018/848 mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion gekennzeichnet werden darf, ohne das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion zu verwenden?


(1)  Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. 2018, L 150, S. 1).