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19.6.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 216/30 |
Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 17. April 2023 — Herbaria Kräuterparadies GmbH gegen Freistaat Bayern
(Rechtssache C-240/23, Herbaria Kräuterparadies)
(2023/C 216/40)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Bundesverwaltungsgericht
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin, Berufungsklägerin und Revisionsklägerin: Herbaria Kräuterparadies GmbH
Beklagter, Berufungsbeklagter und Revisionsbeklagter: Freistaat Bayern
Vorlagefragen
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1. |
Ist Art. 33 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2018/848 (1) dahin auszulegen, dass das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion für ein verarbeitetes Lebensmittel verwendet werden darf, das unter den Bedingungen des Art. 45 Abs. 1 dieser Verordnung zum Zweck des Inverkehrbringens in der Union als ökologisches/biologisches Erzeugnis eingeführt wird, das aber, weil es neben pflanzlichen Produkten Mineralstoffe und Vitamine nichtpflanzlichen Ursprungs enthält, nicht den Anforderungen des Art. 16 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang II, Teil IV, Nr. 2.2.2. Buchst. f jener Verordnung entspricht? |
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2. |
Wenn Frage 1 zu bejahen ist: Folgt aus Art. 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, dass das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion für ein verarbeitetes Lebensmittel verwendet werden darf, wenn es aus der Europäischen Union stammt und den gleichwertigen Produktions- und Kontrollvorschriften eines nach Art. 48 Abs. 1 der Verordnung 2018/848 anerkannten Drittlands entspricht, nicht aber den Anforderungen des Art. 16 Abs. 1 in Verbindung mit Anhang II, Teil IV, Nr. 2.2.2. Buchst. f der Verordnung? |
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3. |
Folgt aus Art. 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, dass ein derartiges aus der Europäischen Union stammendes verarbeitetes Lebensmittel gemäß Art. 30 Abs. 1 der Verordnung 2018/848 mit Bezug auf die ökologische/biologische Produktion gekennzeichnet werden darf, ohne das Logo der Europäischen Union für ökologische/biologische Produktion zu verwenden? |
(1) Verordnung (EU) 2018/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. Mai 2018 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates (ABl. 2018, L 150, S. 1).