30.5.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 189/18 |
Vorabentscheidungsersuchen des Tribunale Ordinario di Venezia (Italien), eingereicht am 2. März 2023 — UD, QO, VU, LO, CA/Presidenza del Consiglio dei ministri, Ministero dell'Interno
(Rechtssache C-126/23, Burdene (1))
(2023/C 189/24)
Verfahrenssprache: Italienisch
Vorlegendes Gericht
Tribunale Ordinario di Venezia
Parteien des Ausgangsverfahrens
Kläger: UD, QO, VU, LO, CA
Beklagte: Presidenza del Consiglio dei ministri, Ministero dell'Interno
Vorlagefragen
[Vor dem Hintergrund der in Abschnitt A dargestellten Umstände betreffend eine Schadensersatzklage italienischer Staatsangehöriger mit dauerhaftem Wohnsitz in Italien gegen den Staat als Gesetzgeber wegen fehlender und/oder unrichtiger und/oder unvollständiger Umsetzung der Verpflichtungen aus der Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 zur Entschädigung der Opfer von Straftaten (2) und insbesondere der darin in Art. 12 Abs. 2 vorgesehenen Verpflichtung der Mitgliedstaaten, bis 1. Juli 2005 (gemäß Art. 18 Abs. 1) eine allgemeine Entschädigungsregelung einzuführen, die geeignet ist, eine angemessene und gerechte Entschädigung der Opfer sämtlicher vorsätzlich begangener Gewalttaten in den Fällen sicherzustellen, in denen es den Opfern nicht möglich ist, von den unmittelbar Verantwortlichen den vollen Ersatz der erlittenen Schäden zu erlangen] sowie in Bezug auf die nicht fristgerechte (und/oder unvollständige) Umsetzung der Richtlinie 2004/80/EG des Rates vom 29. April 2004 in nationales Recht:
a) |
angesichts der Bestimmung von Art. 11 Abs. 2bis des Gesetzes Nr. 122/2016, die die Zahlung einer Entschädigung an die Eltern und die Schwester des Mordopfers vom Nichtvorhandensein eines Ehegatten und von Kindern des Opfers abhängig macht, selbst wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, das auch zu ihren Gunsten den Anspruch auf Entschädigung für den Schaden beziffert, den es dem Täter anlastet:
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b) |
in Bezug auf die Begrenzung der Zahlung der Entschädigung:
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(1) Die vorliegende Rechtssache ist mit einem fiktiven Namen bezeichnet, der nicht dem echten Namen eines Verfahrensbeteiligten entspricht.