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11.4.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 127/28 |
Rechtsmittel, eingelegt am 24. Februar 2023 von PT Pelita Agung Agrindustri, PT Permata Hijau Palm Oleo gegen das Urteil des Gerichts (Vierte erweiterte Kammer) vom 14. Dezember 2022 in der Rechtssache T-143/20, PT Pelita Agung Agrindustri und PT Permata Hijau Palm Oleo/Kommission
(Rechtssache C-112/23 P)
(2023/C 127/34)
Verfahrenssprache: Englisch
Parteien
Rechtsmittelführerinnen: PT Pelita Agung Agrindustri, PT Permata Hijau Palm Oleo (vertreten durch Rechtsanwälte F. Graafsma und J. Cornelis)
Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission, European Biodiesel Board (EBB)
Anträge
Die Rechtsmittelführerinnen beantragen,
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das angefochtene Urteil aufzuheben; |
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die Durchführungsverordnung (EU) 2019/2092 der Kommission vom 28. November 2019 zur Einführung eines endgültigen Ausgleichszolls auf die Einfuhren von Biodiesel mit Ursprung in Indonesien (1) für nichtig zu erklären und |
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der Europäischen Kommission ihre Rechtsmittelkosten sowie die Kosten des Verfahrens vor dem Gericht aufzuerlegen oder, hilfsweise, |
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die Sache an das Gericht zurückzuverweisen und |
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die Kostenentscheidung in Bezug auf das Verfahren vor dem Gericht und das Rechtsmittelverfahren vorzubehalten. |
Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente
Das Rechtsmittel wird auf sechs Gründe gestützt:
Erstens sei im angefochtenen Urteil bei der Feststellung, dass eine erhebliche Verhinderung einer Preiserhöhung vorliege, Art. 8 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2016/1037 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz gegen subventionierte Einfuhren aus nicht zur Europäischen Union gehörenden Ländern (2) (im Folgenden: Grundverordnung) fehlerhaft ausgelegt worden und seien die Beweise verfälscht worden.
Zweitens seien die Feststellungen des am 25. Januar 2018 angenommenen Berichts des Panels der Welthandelsorganisation (WTO) mit dem Titel „European Union — Anti-dumping measures on biodiesel from Indonesia“ (Europäische Union — Antidumpingmaßnahmen gegenüber Biodiesel aus Indonesien, WT/DS 480/R) im angefochtenen Urteil fehlerhaft ausgelegt oder, hilfsweise, nicht berücksichtigt worden.
Drittens seien die Feststellungen des am 2. August 2013 angenommenen Berichts des WTO-Panels mit dem Titel „China — Anti-Dumping and Countervailing Duty Measures on Broiler Products from the United States“ (Antidumping- und Ausgleichszölle auf Masthähnchenprodukte mit Ursprung in den Vereinigten Staaten, WT/DS 427/R) und weitere einschlägige Rechtsprechung der WTO und EU im angefochtenen Urteil fehlerhaft ausgelegt worden.
Viertens sei im angefochtenen Urteil bei der Feststellung, dass eine Berechnung der Preisunterbietung, bei der 45 % der Verkäufe des Wirtschaftszweigs der Union nicht berücksichtigt würden, die gesetzliche Voraussetzung einer Analyse auf der Grundlage einer objektiven Prüfung und eindeutiger Beweise erfülle, Art. 8 Abs. 1 der Grundverordnung fehlerhaft ausgelegt worden.
Fünftens seien im angefochtenen Urteil bei der Feststellung, dass die Subventionen gemäß der Ölpalmenplantagenfonds-Regelung nicht nach Maßgabe der hergestellten, produzierten, ausgeführten oder beförderten Mengen gewährt worden seien, die Beweise verfälscht worden.
Sechstens sei im angefochtenen Urteil das Vorbringen der Rechtsmittelführerinnen missverstanden worden und Art. 7 Abs. 2 der Grundverordnung fehlerhaft ausgelegt worden.