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25.9.2023 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
C 338/2 |
Rechtsmittel der Neoperl AG gegen das Urteil des Gerichts (Zehnte erweiterte Kammer) vom 7. Dezember 2022 in der Rechtssache T-487/21, Neoperl AG gegen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum, eingelegt am 7. Februar 2023
(Rechtssache C-64/23 P)
(2023/C 338/02)
Verfahrenssprache: Deutsch
Verfahrensbeteiligte
Rechtsmittelführerin: Neoperl AG (vertreten durch Rechtsanwältin U. Kaufmann)
Anderer Verfahrensbeteiligter: Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum
Der Gerichtshof der Europäischen Union (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) hat durch Beschluss vom 11. Juli 2023 das Rechtsmittel nicht zugelassen und beschlossen, dass die Rechtsmittelführerin ihre eigenen Kosten zu tragen hat.